erstellt am 30.04.2005 von Harald Miltz
erstellt am 29.04.2005 von Harald Miltz
Die Richter wiesen damit die Anfechtungsklage eines Bankangestellten gegen sein Geldinstitut zurück. Der Angestellte war in Verdacht geraten, mit dem Dienstwagen der Bank einen Versicherungsbetrug begangen zu haben. Einen Autoeinbruch während seines Urlaubs soll er als dienstlichen Vorfall deklariert und rund 2000 Euro Schadensersatz zu Unrecht kassiert haben. Die Vorgesetzten stellten ihn daraufhin vor die Alternative, eine Eigenkündigung zu unterschreiben oder aber eine fristlose Kündigung mit Strafanzeige zu riskieren. Er entschied sich für die Eigenkündigung, argumentierte später [...]
erstellt am 29.04.2005 von Harald Miltz
Das gilt nach Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. besonders dann, wenn die fehlerhaften Leistungen zu Kundenreklamationen führen und damit die Rufschädigung eines Unternehmens verbunden ist. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung die Klage eines Schlossers gegen einen Rohrfachhandel zurück.
Der Schlosser hatte innerhalb eines Jahres in vier Fällen Fehler beim Abmessen und Zuschneiden vorbestellter Rohre gemacht oder übersehen, was jeweils zu Beschwerden der Kunden führte. Auch wenn sich der materielle Schaden in Grenzen hielt, kündigte das Unternehmen dem Mann nach zwei Abmahnungen [...]
erstellt am 29.04.2005 von Harald Miltz
Die Richter wiesen damit die Klage eines Monteurs gegen eine Installationsfirma zurück und erklärten die fristgerechte Kündigung für zulässig.
Der Arbeitnehmer hatte den Wagen für Fahrten zwischen dem Betrieb und der jeweiligen Baustelle überlassen bekommen. Gleichwohl wurde er von Vorgesetzten zwei Mal dabei beobachtet, wie er außerhalb der Arbeitszeit seine Frau zum Arzt fuhr und andere private Angelegenheiten erledigte. Auch von einer Abmahnung ließ sich der Arbeitnehmer nicht beeindrucken. Als er schließlich während einer Privatfahrt auch noch einen Unfall verursachte, wurde ihm [...]
erstellt am 27.04.2005 von Harald Miltz
Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit abgelehnt. Dennoch werde das Bundesfinanzministerium gezwungen, einen Anwendungserlass für das Gesetz nachzuschieben, indem enge Vorgaben für die Kontenabfrage definiert werden. Das Gericht führt weiter aus, das Kontendaten nur abgerufen werden dürfen, wenn dies unabweisbar notwendig ist, der Betroffenen vor dem Abruf um Auskunft gefragt und anschließend über den vollzogenen Datenabruf auch informiert wurde. Zudem muss der Abruf von einem hochrangigen Bediensteten der anfragenden Behörde verantwortet werden