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Wird die Zwangsmitgliedschaft in den IHKs abgeschafft?

erstellt am 27.04.2005 von Harald Miltz

Wird die Zwangsmitgliedschaft in den IHKs abgeschafft? Nach einer Information des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel“ plant die SPD, die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK) abzuschaffen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag eingebracht und beraten werden.



Mit der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von den Beiträgen entlasten werden. Begründet wird die geplante Gesetzesänderung mit dem Argument, dass die IHK-Mitglieder oftmals keine oder für sie nicht sinnvolle Leistungen erhalten. Es sollen künftig dann nur noch Gebühren für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen verlangt werden können.



Fraglich ist jedoch, ob dieses Vorhaben auch die Zustimmung des Bundesrates erhalten [...]

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Voller Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten

erstellt am 22.04.2005 von Harald Miltz

Voller Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten Die gesetzliche Beschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten verstößt gegen Europarecht und ist deshalb nicht anwendbar.

Die Regelung in § 15 Abs. 1a Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1999, § 4 Abs.5 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, nach der der Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten ab dem Streitjahr 1999 nur zu 80 % zulässig war, ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 2005 (V R 76/03) mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar und findet deshalb keine Anwendung. Solche Aufwendungen berechtigen daher in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug.



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Neue Produkte zur privaten Altersvorsorge bei Standard Life

erstellt am 22.04.2005 von Harald Miltz

Neue Produkte zur privaten Altersvorsorge bei Standard Life Die Standard Life Versicherung bietet ein neues Produktpaket zur privaten Altersvorsorge an. Die Produktpalette wird dabei in die Bereiche Basisvorsorge, Zusatzvorsorge und Kapitalanlage aufgeteilt.

Die Basisvorsorge wird mit dem Produkt BESTBASIC gewährleistet, welches alle Kriterien der sogenannten Rürüp-Rente erfüllt. Ein hohes Renditepotenzial wird durch den 55prozentigen Aktienanteil garantiert, wobei die Anlage der Aktien frei wählbar ist. Dieses Produkt kostet 50 Euro im Monat.




Als Zusatzvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer M-PLOY One gedacht. Bei dieser Direktversicherung ist sowohl eine Finanzierung durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber als auch eine Mischfinanzierung möglich. [...]

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Papierform oder ELSTER!

erstellt am 22.04.2005 von Harald Miltz

Papierform oder ELSTER! Der Steuerpflichtige kann frei entscheiden, wie er seine Steueranmeldungen der Finanzverwaltung mitteilt.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen stellt in einem Erlass vom 6.4.2005 klar, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen künftig auch wieder in Papierform abgegeben werden können.



Sanktionen wie Schätzungen, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder gegen Steuerpflichtige, die entgegen § 41a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG und § 18 Abs. 1 UStG ihre Steueranmeldungen in Papierform abgegeben haben, sind unzulässig.



Fazit:



Nachdem fast alle Unternehmen ihren Steueranmeldemodus auf die Vorschriften des Gesetzgebers angepasst haben, kommt leicht verspätet der Erlass des Finanzministeriums NRW, dass nunmehr [...]

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Haftung bei Firmenfortführung - Unternehmensnachfolge

erstellt am 22.04.2005 von Harald Miltz

Haftung bei Firmenfortführung - Unternehmensnachfolge Haftung bei Firmenfortführung trotz Änderung des Firmennamens und eines GmbH-Zusatzes
Im Zeitalter der Unternehmensnachfolge wird bei Gestaltungen einer Firmenfortführung oftmals unterschätzt, dass eine Haftung entstehen kann.

Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB haftet derjendige, der ein unter Lebenden erworbenenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firmenbezeichnung mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, für alle im Betrieb des Geschäftes begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers.

Hierbei wird die Haftung des Erwerbers auch durch geringfügige Änderungen des Firmennamens nicht beseitigt.

Der BGH hielt die Änderung von


"Kfz-Küpper, internationale Transporte, Handel mit Kfz-Teilen und Zubehör [...]

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