Leistungsprofil

"Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Leistungen,
damit Sie sich als unser Mandant gelassen
zurücklehnen können!"

 Ganzheitliche Dienstleistung und effiziente Beratung aus einer Hand



Die strategischen Schwerpunkte unserer Kanzleiaktivitäten gliedern sich wie folgt:



Steuerberatung und Wirtschaftsberatung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Gestaltungsberatung bei Rechtsformwahl, Umwandlung, Betriebsaufspaltung, Unternehmenskauf bzw. -umstrukturierung
  • Erstellung von Gutachten zu steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung im Bereich des internationalen Steuerrechts
  • Beratung bzgl. Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Mitwirkung bei Außenprüfungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Beratung bzgl. Beteiligungen und Kooperationen
  • Begleitung von Unternehmensübernahmen und -verkäufen
  • Steuerliche Nachfolgeberatung.


Treuhandwesen

  • Testamentsvollstreckungübernahme von Treuhandaufträgen


Vermögensberatung

  • Analyse der tatsächlichen privaten Vermögensstruktur
  • Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Vermögenstruktur in unterschiedlichen Lebensphasen
  • Begleitung der Umsetzung der Vermögensplanungen im Zusammnhang mit tatsächlichen Vermögensanlagen
  • Strategische Vermögensplanungen
  • Vermögenscontrolling


Rechnungswesen

  • Finanzbuchhaltung
  • Betriebsbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung


Unternehmensberatung | Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Beratung zur Existenzgründung
  • Unternehmensplanung
  • Investitionsplanung
  • Finanzierungsberatungen
  • Erfolgs- und Abschlußanalyse
  • Strategieberatung
  • Organisationsberatung (Rechnungswesen, Controlling, Kostenrechnung)
  • Standortplanung Beratung zur Unternehmens- und Projektfinanzierung
  • Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Unternehmensbewertungen

News

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

erstellt am 04.06.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

Der BFH hat entschieden, dass eine durch die Veräußerung des Grundstücks veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung dem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist. Denn steuerrechtlich auslösendes Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Absicht, aus dem Grundstück Vermietungseinkünfte zu erzielen, sondern die [...]

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Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

erstellt am 22.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die [...]

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