Mandanten

Branchenschwerpunkte

Schwerpunkt unserer Kanzleiausrichtung ist die Beratung von mittelständischen Unternehmen aller Branchen, insbesondere aus den Bereichen Film, Fernsehen, Sport und neue Medien.

Unsere Mandanten sind im Einzelnen in folgenden Branchen tätig:

Produzierende Unternehmen

  • Filmproduktionsgesellschaften
  • Nahrungsmittelherstellung
  • Papierindustrie
  • Metallindustrie
  • Holzbearbeitende Unternehmen
  • Bauunternehmen und Handwerksbetriebe des Baunebengewerbe


Handelsunternehmen

  • Lebensmittelhandel (Einzel- und Grosshandel)
  • Getränkehandel
  • Handelsorganisationen
  • Vertriebgesellschaften
  • Sonstiger Einzelhandel


Dienstleistungsunternehmen

  • IT-Security Gesellschaften
  • Schauspiel- und Castingagenturen
  • Immobilien- und Versicherungsmakler
  • Unternehmensberatungsgesellschaften
  • Projektentwicklungsgesellschaften im Baubereich


Freiberufler und deren Zusammenschlüsse

  • Rechtsanwälte, Sozitäten und Kooperationen
  • Ärzte (Einzel- und Gemeinschaftspraxen, Laborgemeinschaften)
  • Künstler (Schauspieler, Filmschaffende, Musiker, Musikbands)
  • Sportler (Profi-Sportler, Sportagenturen, Sportmanagementgesellschaften)


Organisationen des "non-profit" Bereichs

  • Familienstiftungen
  • Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • Fördervereine

News

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

erstellt am 04.06.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

Der BFH hat entschieden, dass eine durch die Veräußerung des Grundstücks veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung dem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist. Denn steuerrechtlich auslösendes Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Absicht, aus dem Grundstück Vermietungseinkünfte zu erzielen, sondern die [...]

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Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

erstellt am 22.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die [...]

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