Papierform oder ELSTER!

erstellt am 22.04.2005 von Harald Miltz

Der Steuerpflichtige kann frei entscheiden, wie er seine Steueranmeldungen der Finanzverwaltung mitteilt.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen stellt in einem Erlass vom 6.4.2005 klar, dass Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen künftig auch wieder in Papierform abgegeben werden können.



Sanktionen wie Schätzungen, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder gegen Steuerpflichtige, die entgegen § 41a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG und § 18 Abs. 1 UStG ihre Steueranmeldungen in Papierform abgegeben haben, sind unzulässig.



Fazit:



Nachdem fast alle Unternehmen ihren Steueranmeldemodus auf die Vorschriften des Gesetzgebers angepasst haben, kommt leicht verspätet der Erlass des Finanzministeriums NRW, dass nunmehr die Steueranmeldungen auch weiterhin in Papierform erklärt werden können.