Kirchenaustritt - Keine Beratungsverpflichtung des Steuerberaters

erstellt am 30.04.2005 von Harald Miltz

Hatte noch das OLG Düsseldorf seinerzeit entschieden, dass Steuerberater ihren Mandanten ungefragt auf den Kirchenaustritt zum Steuersparen hinweisen müssen, kommt das OLG Köln jetzt glücklicherweise zu einer anderen Entscheidung.
Im Urteil vom 15. März 2005 haben die Richter entschieden, dass ein Steuerberater nicht verpflichtet ist, auf die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und eine damit verbundene Steuerersparnis hinzuweisen. Es bleibt allein Sache des Mandanten, zu entscheiden. ob und aus welchen Gründen er Mitglied in einer Kirche sein will oder nicht.

Mit diesem Urteil wird richtigerweise dem Haftungsrisiko der Steuerberater Grenzen gesetzt.

Quelle: OLG Köln vom 15.03.2005, 8 U 61/04