Neues vom “gläsernen Bankkunde“

erstellt am 27.04.2005 von Harald Miltz

Die anhängige Verfassungsklage hat die seit dem 1. April 2005 mögliche Kontenabfrage der Behörden bis auf weiteres etwas entschärft.

Das Bundesverfassungsgericht hat die einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit abgelehnt. Dennoch werde das Bundesfinanzministerium gezwungen, einen Anwendungserlass für das Gesetz nachzuschieben, indem enge Vorgaben für die Kontenabfrage definiert werden. Das Gericht führt weiter aus, das Kontendaten nur abgerufen werden dürfen, wenn dies unabweisbar notwendig ist, der Betroffenen  vor dem Abruf um Auskunft gefragt und anschließend über den vollzogenen Datenabruf auch informiert wurde. Zudem muss der Abruf von einem hochrangigen Bediensteten der anfragenden Behörde verantwortet werden



Fazit:



Es bleibt abzuwarten, mit welchen Themenfeldern sich der Anwendungserlass befassen wird und wie die Behörden mit der Möglichkeit der Kontenabfrage tatsächlich umgehen werden.