Arbeitsrecht -> Privatnutzung von Dienstfahrzeug kann Kündigung rechtfertigen

erstellt am 29.04.2005 von Harald Miltz

Der wiederholte Privatgebrauch eines Dienstfahrzeuges kann grundsätzlich eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Monteurs gegen eine Installationsfirma zurück und erklärten die fristgerechte Kündigung für zulässig.



Der Arbeitnehmer hatte den Wagen für Fahrten zwischen dem Betrieb und der jeweiligen Baustelle überlassen bekommen. Gleichwohl wurde er von Vorgesetzten zwei Mal dabei beobachtet, wie er außerhalb der Arbeitszeit seine Frau zum Arzt fuhr und andere private Angelegenheiten erledigte. Auch von einer Abmahnung ließ sich der Arbeitnehmer nicht beeindrucken. Als er schließlich während einer Privatfahrt auch noch einen Unfall verursachte, wurde ihm fristlos gekündigt.



Das Gericht hob die fristlose Kündigung auf, erklärte aber die zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung für wirksam. Der private Gebrauch firmeneigener Gegenstände sei nach entsprechender Abmahnung stets ein Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, argumentierte die Vorsitzende Richterin. Allerdings sei es für das Unternehmen durchaus zumutbar, eine nur vierwöchige Kündigungsfrist einzuhalten.



Quelle: ArbG Frankfurt a.M. - 22 Ca 9208/04