erstellt am 04.06.2005 von Harald Miltz
Durch das Alterseinkünftegesetz, mit dem der Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung der Renten vollzogen wurde, gibt es auch Änderungen bei der so genannten Riester Rente. Dazu hat das Bundesfinanzministerium sein ausführliches Schreiben aus dem Jahr 2002 überarbeitet (BMF, Schr. v. 17.11.2004, VI C 4 S 2222 177/04 u. IV C 5 S 2333 269/04, BStBl 2004 I, S. 1065). Nachfolgend werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt:
erstellt am 04.06.2005 von Harald Miltz
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hatte lt. Arbeitsvertrag Anspruch auf die Nutzung eines Dienstwagens. Die Nutzung war auf dienstliche Fahrten beschränkt und Privatfahrten vertraglich verboten.
Bei einer Lohnsteueraußenprüfung bei der GmbH unterstellte der Prüfer dennoch eine private Nutzung und ermittelte eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Das Finanzgericht München hat mit seinem rechtskräftigen Urteil jedoch entschieden, dass eine Privatnutzung eines Fahrzeugs nicht im Weg des Anscheinsbeweises unterstellt werden darf. Dies gilt auch dann, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde. Insbesondere gilt dies, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer im [...]
erstellt am 04.06.2005 von Harald Miltz
040Der Nachweis über den niedrigeren gemeinen Wert (§ 146 Abs. 7 BewG) muss anhand eines Gutachtens eines Sachverständigen erbracht werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass steuerlich nur Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses und Gutachten von Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken anerkannt werden.
Der Immobilieneigentümer hatte einen Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten wurde nicht anerkannt.
erstellt am 04.06.2005 von Harald Miltz
Seit dem 1.1.2005 gibt es die so genannten „Ein-Euro-Jobs“ für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Arbeitslose sollen gemeinnützige Tätigkeiten bei Anbietern von Arbeitsgelegenheiten übernehmen, die wiederum Fördergelder erhalten, um die Aufwandsentschädigungen der Arbeitslosen zu finanzieren.
erstellt am 04.06.2005 von Harald Miltz
Bei anhaltenden Verlusten sollten deshalb frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, weil die Finanzverwaltung ansonsten sehr schnell Liebhaberei annimmt, die zu einer steuerlichen Nichtanerkennung der Verluste führt.