News
erstellt am 23.10.2005 von Harald Miltz

Bei einer vereinbarten privaten Kfz-Nutzung ist die 1%-Regelung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).Von dieser Regelung kann nur dann abgewichen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
Beim Bundesfinanzhof sind mehrere Verfahren anhängig, die sich mit dem Thema beschäftigen:
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urt. v. 21.9.2004, 9 K 1073/04, (Revision eingelegt, Az. BFH: VI R 64/04)) erkennt ein mit dem Excel-Tabellenkalkulationsprogramm geführtes Fahrtenbuch nicht an, weil nicht auszuschließen ist, dass Daten im Nachhinein geändert werden können.
Das Finanzgericht Münster (FG Münster, Urt. v. 13.1.2005, [...]
Weiter lesen
erstellt am 16.10.2005 von Harald Miltz

Bei einer Rangrücktrittsvereinbarung tritt der Gläubiger hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Der Rangrücktritt stellt keinen Forderungsverzicht dar, sondern er wirkt sich nur auf die Fälligkeit der Forderung aus. Die Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Gläubiger wird nicht verändert.
Es handelt sich daher regelmäßig nicht um eine Verpflichtung, die nur durch zukünftige Einnahmen oder zukünftige Gewinne zu tilgen ist. Das Ansatzverbot (§ 5 Abs. 2a EStG) des Einkommensteuerrechts greift nicht. Die Verpflichtung ist weiterhin in der Bilanz des Unternehmens auszuweisen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den Einzelheiten in einem Schreiben dazu Stellung genommen.
Quelle:
Weiter lesen
erstellt am 16.10.2005 von Harald Miltz

Kerntatbestand der schenkungsteuerpflichtigen Schenkungen unter Lebenden ist eine freigebige Zuwendung. Die Definition der freigebigen Zuwendung lehnt sich eng an den auch im allgemeinen Sprachgebrauch bekannten Begriff der Schenkung an. Es ist objektiv eine Entreicherung des Zuwendenden und eine Bereicherung des Zuwendungsempfängers erforderlich. Unter Bereicherung ist eine in Geld zu bewertende Vermögensmehrung, unter Entreicherung eine entsprechende Vermögensminderung zu verstehen.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass die zinslose Überlassung eines Darlehens bezüglich der ersparten Zinsen eine freigebige Zuwendung ist, die Schenkungsteuerpflicht auslöst.
Zu bewerten [...]
Weiter lesen
erstellt am 15.10.2005 von Harald Miltz

Kommt es mit der Finanzverwaltung zu einem Streit über die Anerkennung Ihres Fahrtenbuches, so ist der nachfolgende Hinweis auf die anhängigen Musterverfahren beim BFH unter Umständen hilfreich.
Ein Fahrtenbuch ist zu führen, wenn die 1%-Pauschalmethode für den Privatanteil der Kfz-Nutzung für Sie zu teuer sein wird. Nachteilig für die Führung eines Fahrtenbuches ist sicherlich eine Menge Schreibarbeit und die Ungewissheit, ob die Finanzverwaltung das Fahrtenbuch auch als ordnungsgemäß ansieht. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, ist in der Regel jedem Fahrtenbuchführer bekannt. Trotz aller Sorgfalt passiert es in der Praxis immer wieder, dass Sie [...]
Weiter lesen
erstellt am 20.09.2005 von Harald Miltz

Seit dem 1. Juli 2005 ist in den Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie über Zinsmitteilungen in Kraft. Sie soll die Versteuerung der Zinserträge natürlicher Personen dadurch sicherstellen, dass sie deren Heimatstaat gemeldet werden. Für Österreich, Belgien, Luxemburg, Schweiz und einige Steueroasen gelten für eine Übergangszeit Sonderregelungen.
Ziel des Meldverfahrens
Die Meldepflicht soll dem Wohnsitzfinanzamt nur die Überprüfung erleichtern. Ob und in welcher Höhe die zu meldenden Einnahmen steuerpflichtig sind, richtet sich nach dem Recht des Wohnsitzstaates, nicht nach der Meldepflicht. Abgesehen von Sonderfällen, entsprechen die zu meldenden Zinsen im Wesentlichen den steuerpflichtigen Zinserträgen nach deutschem Steuerrecht. [...]
Weiter lesen