Fahrtenbuch -> Die Musterverfahren beim BFH

erstellt am 15.10.2005 von Harald Miltz

Kommt es mit der Finanzverwaltung zu einem Streit über die Anerkennung Ihres Fahrtenbuches, so ist der nachfolgende Hinweis auf die anhängigen Musterverfahren beim BFH unter Umständen hilfreich.

Ein Fahrtenbuch ist zu führen, wenn die 1%-Pauschalmethode für den Privatanteil der Kfz-Nutzung für Sie zu teuer sein wird. Nachteilig für die Führung eines Fahrtenbuches ist sicherlich eine Menge Schreibarbeit und die Ungewissheit, ob die Finanzverwaltung das Fahrtenbuch auch als ordnungsgemäß ansieht. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, ist in der Regel jedem Fahrtenbuchführer bekannt. Trotz aller Sorgfalt passiert es in der Praxis immer wieder, dass Sie auf einen Finanzbeamten treffen, der eine andere Auffassung von Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches hat als Sie.



Die Konsequenz ist, dass Sie entweder klein beigeben oder aber beim Finanzgericht landen. In der Regel ist damit ein jahrelanger juristischer Streit verbunden, wenn zu einem bestimmten Sachverhalt ein Verfahren beim BFH anhängig ist.



Eine Möglichkeit  besteht jedoch, wenn Sie von einem bestimmten Sachverhalt betroffen sind, bereits vor der notwendigen Klage beim Finanzgericht, im Stadium des Einspruchs einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens zu stellen und den Fall somit offen halten. Entscheidet der BFH zugunsten des Klägers, profitieren Sie automatisch von diesem positiven Urteil und Sie haben sich Ihre eigene Klage gespart.



Zurzeit sind ca. 10 Musterverfahren beim BFH anhängig. Zu prüfen wäre, ob der vorliegende Sachverhalt durch diese Verfahren abgedeckt ist.