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Erbschaftsteuer | Voraussetzungen für die Abgabe einer Erbschaft¬steuererklärung durch den Testamentsvollstrecker

erstellt am 09.02.2014 von Harald Miltz

Erbschaftsteuer | Voraussetzungen für die Abgabe einer Erbschaft¬steuererklärung durch den Testamentsvollstrecker

Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, hat dieser die Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
Die Verpflichtung besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Sie ist auf Erwerbe von Todes wegen beschränkt, in denen Testamentsvollstreckung für den Nachlass oder ein Vermächtnis angeordnet wurde. In Fällen der Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis tritt die Steuererklärungspflicht nur ein, wenn eine Dauervollstreckung angeordnet wurde.

Die abstrakte Verpflichtung des Testamentsvollstreckers konkretisiert sich erst mit der Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Quelle: BFH, Urteil vom 11.06.2013, R 10/11, DB 2013, S. 2130. [...]

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Arbeitsrecht | Kündigung bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers?

erstellt am 26.01.2014 von Dr. Lars Breuer

Arbeitsrecht | Kündigung bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers?


Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung - mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist - kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unter Umständen noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde.

Ein wichtiger Grund liegt nicht bereits in einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder der (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers als solcher. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Arbeitgeber. Auch dem Insolvenzverwalter steht selbst bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei betrieblichen Gründen nur das [...]

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Abgabenordnung | Einbeziehung von abgefundenen Erben in Gewinnfeststellung

erstellt am 26.01.2014 von Harald Miltz

Abgabenordnung | Einbeziehung von abgefundenen Erben in Gewinnfeststellung


Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft um die Erbenstellung gestritten, ist nach Beilegung des Streits ein weichender Erbe wie ein Gesellschafter zu behandeln. Verzichtet ein solcher Rechtsnachfolger auf seine Rechte als Erbe und erhält er dafür eine Abfindung, führt dies zu einem tarifbegünstigten Gewinn. Dieser ist im Rahmen des Feststellungsverfahrens der Einkünfte aus der Personengesellschaft mit zu erfassen.

Quelle: BFH, Urt. v. 16.5.2013, IV R 15/10, BFH/NV 2013, S. 1669. [...]

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Einkommensteuer | Einnahmen für die Überlassung des Meisterbriefs an ein Unternehmen sind steuerpflichtig

erstellt am 26.01.2014 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Einnahmen für die Überlassung des Meisterbriefs an ein Unternehmen sind steuerpflichtig

Einkünfte aus Leistungen unterliegen als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer, soweit sie keiner anderen Einkunftsart zuzuordnen sind. Sonstige Leistung ist jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird. Auf die Dauer und die Häufigkeit der Leistung(en) kommt es nicht an.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Zahlungen für einen zum Schein unterzeichneten Anstellungsvertrag, eine zum Schein unterschriebene Betriebsleitererklärung sowie die Überlassung einer Kopie des Meisterbriefs als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sind.

Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.

Quelle: FG Münster, Urt. v. 10.4.2013, 13 K 3654/10, [...]

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Abgabenordnung | Abweichende Angaben in Einkommensteuer- und Gewinnfeststellungserklärung kann leichtfertige Steuerverkürzung sein

erstellt am 26.01.2014 von Harald Miltz

Abgabenordnung | Abweichende Angaben in Einkommensteuer- und Gewinnfeststellungserklärung kann leichtfertige Steuerverkürzung sein

Ist die Festsetzungsfrist abgelaufen, kann das Finanzamt einen Steuerbescheid nicht mehr ändern. Im Gegensatz zur regelmäßigen ertragsteuerlichen Festsetzungsfrist von vier Jahren beträgt die Frist bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre.
Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn ein in Gemeinschaftspraxis tätiger Arzt seinen in der Gewinnfeststellung zutreffend erklärten, auf ihn entfallenden Gewinn nur zur Hälfte in seine Einkommensteuererklärung übernimmt. Unerheblich ist, dass die Steuererklärungen von einem Steuerberater angefertigt wurden. Den Fehler hätte der Arzt spätestens nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids bemerken und korrigieren müssen.

Quelle: BFH, Urt. v. 23.07.2013, VIII R 32/11, DStR 2013, S. 1999, DB 2013, S. 2123. [...]

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