Erbschaftsteuer | Voraussetzungen für die Abgabe einer Erbschaft¬steuererklärung durch den Testamentsvollstrecker

erstellt am 09.02.2014 von Harald Miltz

Erbschaftsteuer | Voraussetzungen für die Abgabe einer Erbschaft¬steuererklärung durch den Testamentsvollstrecker

Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, hat dieser die Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
Die Verpflichtung besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Sie ist auf Erwerbe von Todes wegen beschränkt, in denen Testamentsvollstreckung für den Nachlass oder ein Vermächtnis angeordnet wurde. In Fällen der Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis tritt die Steuererklärungspflicht nur ein, wenn eine Dauervollstreckung angeordnet wurde.

Die abstrakte Verpflichtung des Testamentsvollstreckers konkretisiert sich erst mit der Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Quelle: BFH, Urteil vom 11.06.2013, R 10/11, DB 2013, S. 2130.