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Einkommensteuer | Übergangsverlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden

erstellt am 09.02.2014 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Übergangsverlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart darf nicht auf mehrere Jahre verteilt werden

Gewinnermittlungsarten sind der Betriebsvermögensvergleich (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und die Einnahmen-Überschussrechnung. Wird zwischen diesen beiden Gewinnermittlungsarten gewechselt, muss ein so genannter Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust ermittelt werden. Diese ergeben sich aus der Hinzu- bzw. Abrechnung bestimmter Bilanzpositionen (sog. Korrektivposten). Damit wird vermieden, dass Aufwendungen und Erträge doppelt oder gar nicht berücksichtigt werden.
Entsteht ein Übergangsgewinn, darf er auf drei Jahre gleichmäßig verteilt werden, damit er nicht in einem Jahr versteuert werden muss. Ein Übergangsverlust darf allerdings nicht verteilt werden, auch wenn dies steuerlich günstiger ist.

Quelle: BFH, Urteil vom 23.07.2013, VIII R 17/10, DB 2013, S.2185, DStR2013, [...]

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Einkommensteuer | Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

erstellt am 09.02.2014 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Maklerkosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses anfallen, Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften sein können, die der Veräußerer aus anderen Vermietungsobjekten erzielt.
Dies ist der Fall, wenn und soweit der Veräußerungserlös tatsächlich für die Finanzierung (z. B. Darlehenstilgung) der anderen Vermietungsobjekte verwendet wird, diese Verwendung von vornherein beabsichtigt und durch entsprechende vertragliche Bestimmungen im Vertrag endgültig festgelegt war.

Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden. [...]

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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

erstellt am 09.02.2014 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Eine Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung ist stets erforderlich, wenn sich der Eigentümer eine Zeit der Selbstnutzung vorbehält. Ob, wann und in welchem Umfang er von diesem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht, ist unerheblich.
Für die danach notwendige Totalüberschussprognose sind alle objektiv erkennbaren Umstände mit zu berücksichtigen. Dabei werden den planmäßigen Einnahmen die Werbungskosten gegenüber gestellt. Es sind nur solche Aufwendungen mit einzubeziehen, die ganz oder teilweise auf die Zeiträume der tatsächlichen Vermietung oder den damit in engem Zusammenhang stehenden Leerstandszeiten entfallen. Der Prognosezeitraum umfasst 30 Jahre.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.04.2013, IX R 22/12, BFH/NV 2013, [...]

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Einkommensteuer | Behandlungskosten bei psychischer Erkrankung (Burn-Out) sind keine Werbungskosten

erstellt am 09.02.2014 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Behandlungskosten bei psychischer Erkrankung (Burn-Out) sind keine Werbungskosten

Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.
Burn-Out ist nach einem Urteil des Finanzgerichts München keine typische Berufskrankheit. Ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug der Behandlungskosten ist nicht möglich.

Der Abzug der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist möglich. Allerdings ist der Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen zu führen. Dies kann durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung geschehen.

Der Bundesfinanzhof muss [...]

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Einkommensteuer | Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

erstellt am 09.02.2014 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

Erbauseinandersetzungskosten können als Anschaffungsnebenkosten durch die Inanspruchnahme von Abschreibungen abzugsfähig sein. Sie entstehen, wenn ein abnutzbares Wirtschaftsgut, zum Beispiel ein Gebäude, im Wege der Erbauseinandersetzung auf einen der Erben übertragen wird.
Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist allein, dass die Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten eines Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften anzusehen sind.

Die Aufwendungen erhöhen nicht den Buchwert des übernommenen Wirtschaftsguts, sondern bilden eine eigene Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Abschreibungen.

Quelle: BFH, Urteil vom 09.07.2013, IX R 43/11, DStR 2013, S. 1984, DB 2013, S. 2121. [...]

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