erstellt am 07.07.2014 von Harald Miltz
Der BFH hatte bereits 2010 entschieden, dass vom Finanzamt gezahlte Erstattungszinsen auf Einkommensteuern nicht zu versteuern sind. Daraufhin hatte der Gesetzgeber am 14.12.2010 reagiert und die Steuerpflicht gesetzlich eindeutig geregelt. Die neue Vorschrift sollte in allen offenen Fällen, also auch rückwirkend angewendet werden.
Der 8. Senat des BFH sieht in der rückwirkenden Anwendung keinen Verfassungsverstoß. Außerdem hat er entschieden, dass für mehrere Jahre gezahlte Erstattungszinsen keine außerordentlichen Einkünfte sind, die begünstigt zu versteuern wären.
Quelle:
BFH, Urt. v. 15.6.2010, VIII R 33/07, BFH/NV 2010, S. 1917, DStR 2010, S. 1829.
BFH, Urt. v. 12.11.2013, VIII R [...]
erstellt am 10.07.2014 von Harald Miltz
Sind mehrere Personen an einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Einkünften beteiligt, ist eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die gemeinschaftlichen Einkünfte in gesamthänderischer Verbundenheit in einer Personengesellschaft erzielt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Personengesellschaft selbst Beteiligte an einer anderen Personengesellschaft ist und ihr Einkünfte zuzurechnen sind.
Die entsprechenden Feststellungsbescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind an jeden Beteiligten zu richten. Es reicht jedoch ausnahmsweise, im Adressfeld eines Bescheids nur die Personengesellschaft zu benennen. In diesem Fall muss sich aber aus den übrigen Regelungen des Bescheids ergeben, gegenüber welchen einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen [...]
erstellt am 26.06.2014 von Harald Miltz
Bei inländischen Kapitalgesellschaften (wie z. B. GmbH und AG) werden zukünftig die Gewinnausschüttungen aus kleineren Unternehmensbeteiligungen (u. a. auch Genossenschaftsbeteiligungen) nicht mehr steuerfrei gestellt.
Somit unterliegen die Dividendenerträge aus dem sogenannten Streubesitz (dies ist ein Anteilsbesitz von weniger als 10 %) zukünftig in voller Höhe der Besteuerung.
Damit wird die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Investoren bei der Kapitalertragsteuer beseitigt. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Gleichbehandlung in- und ausländischer Gesellschaften beim sogenannten Streubesitz gefordert.
Diese Neuregelung gilt für ab dem 01.03.2013 gezahlte Dividenden.
Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet.
Weiterhin steuerfrei [...]
erstellt am 03.03.2014 von Harald Miltz
erstellt am 03.03.2014 von Harald Miltz
Schenkt der Ehemann seiner Ehefrau das von beiden zu eigenen Wohnzwecken genutzte Familienheim, ist die Übertragung schenkungsteuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass das Familienheim den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellt.
Handelt es sich bei dem übertragenen Objekt um eine Ferien- oder Zweitwohnung, kommen nur die allgemeinen für Wohngrundstücke geltenden Ansatz- und Bewertungsregeln zur Anwendung. In solchen Wohnungen oder Häusern befindet sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute. Dies gilt selbst dann, wenn derartige Grundstücke ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt und nicht vermietet werden.
Quelle: BFH, Urt. v. 18.07.2013, II R 35/11, DStR 2013, S. 2389, DB [...]