Abgabenordnung | Einbeziehung von abgefundenen Erben in Gewinnfeststellung

erstellt am 26.01.2014 von Harald Miltz

Abgabenordnung | Einbeziehung von abgefundenen Erben in Gewinnfeststellung


Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft um die Erbenstellung gestritten, ist nach Beilegung des Streits ein weichender Erbe wie ein Gesellschafter zu behandeln. Verzichtet ein solcher Rechtsnachfolger auf seine Rechte als Erbe und erhält er dafür eine Abfindung, führt dies zu einem tarifbegünstigten Gewinn. Dieser ist im Rahmen des Feststellungsverfahrens der Einkünfte aus der Personengesellschaft mit zu erfassen.

Quelle: BFH, Urt. v. 16.5.2013, IV R 15/10, BFH/NV 2013, S. 1669.