News
erstellt am 03.10.2012 von Dr. Lars Breuer
Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht fristgemäß in elektronischer Form ans Finanzamt meldet, dem droht ab sofort nicht nur ein Verspätungszuschlag, sondern auch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie – Nr. 132 Abs. 1 Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012 – sollen Finanzämter verspätete Erklärungen nunmehr direkt an die Bußgeld- und Strafsachenstelle weiterleiten.
Fazit
Um einen Verspätungszuschlag oder sogar Strafzahlungen wegen einer unterstellten Steuerhinterziehung zu vermeiden, sollten Unternehmer dem Finanzamt den Grund für die verspätete Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung schriftlich mitteilen. Zu empfehlen wäre jedoch, es zu keiner verspäteten Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kommen zu lassen. [...]
Weiter lesen
erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Ermittelt der Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erzielt Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 Euro pro Jahr, muss neben der Anlage G oder der Anlage S zwingend auch die Anlage EÜR beim Finanzamt eingereicht werden. Dass die Verpflichtung dazu nicht im Gesetz, sondern nur in § 60 EStDV steht, spielt hierbei keine Rolle.
Quelle: BFH, Urteil vom 16.11.2011, Az. X R 18/09 [...]
Weiter lesen
erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Mietet ein Unternehmen eine Immobilie an und vermietet diese an ein anderes Unternehmen weiter, sind die Miet- und Pachtzinsen bei beiden Unternehmen dem Gewerbeertrag bei Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzuzurechnen Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Doppelbesteuerung für nicht verfassungswidrig, hat aber die Revision beim BFH zur abschließenden Klärung zugelassen.
Quelle: FG Niedersachsen, Urteil vom 07.07.2011, Az. 10 K 78/10; Revision BFH, Az. IV R 38/11 [...]
Weiter lesen
erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Der Verkauf einer Domain ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Die Leistung besteht darin, die Domain beim Domainverwalter zu kündigen und diesen zu veranlassen, die Domain für den Erwerber zu registrieren. Liegt der Ort der Leistung nicht im Inland und ist der Leistungsempfänger Unternehmer, ist der Verkauf in Deutschland nicht steuerbar.
Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.11.2011, Az. 6 K 2154/09 [...]
Weiter lesen
erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Die Stiftung ist eine juristische Person, in der ein bestimmtes Vermögen rechtlich verselbstständigt wird, um dauerhaft einen bestimmten Zweck nach dem Willen des Stifters zu verfolgen. Im Vordergrund steht also die Gemeinnützigkeit der Stiftung, die auch der Grund für steuerrechtliche Vergünstigungen ist. Nach § 55 AO gilt der Grundsatz der Selbstlosigkeit. In Grenzen ist es jedoch auch einer Stiftung möglich, den Stifter und seine Angehörigen zu unterstützen.
So regelt § 58 Nr. 5 AO, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden darf, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre [...]
Weiter lesen