Umsatzsteuer | Verkauf einer Domain ist eine sonstige Leistung

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Der Verkauf einer Domain ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Die Leistung besteht darin, die Domain beim Domainverwalter zu kündigen und diesen zu veranlassen, die Domain für den Erwerber zu registrieren. Liegt der Ort der Leistung nicht im Inland und ist der Leistungsempfänger Unternehmer, ist der Verkauf in Deutschland nicht steuerbar.
Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.11.2011, Az. 6 K 2154/09