Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Weitervermietung von Immobilien

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Mietet ein Unternehmen eine Immobilie an und vermietet diese an ein anderes Unternehmen weiter, sind die Miet- und Pachtzinsen bei beiden Unternehmen dem Gewerbeertrag bei Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzuzurechnen Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Doppelbesteuerung für nicht verfassungswidrig, hat aber die Revision beim BFH zur abschließenden Klärung zugelassen.
Quelle: FG Niedersachsen, Urteil vom 07.07.2011, Az. 10 K 78/10; Revision BFH, Az. IV R 38/11