Einkommensteuer | Abgabe der Anlage EÜR ist zwingend

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Ermittelt der Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erzielt Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 Euro pro Jahr, muss neben der Anlage G oder der Anlage S zwingend auch die Anlage EÜR beim Finanzamt eingereicht werden. Dass die Verpflichtung dazu nicht im Gesetz, sondern nur in § 60 EStDV steht, spielt hierbei keine Rolle.
Quelle: BFH, Urteil vom 16.11.2011, Az. X R 18/09