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Arbeitsrecht | Dienstwagen zählt nicht für die Betriebsrente

erstellt am 14.09.2013 von Dr. Lars Breuer

Arbeitsrecht | Dienstwagen zählt nicht für die Betriebsrente

Für die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung bleiben ein Dienstwagen sowie auch andere Sachleistungen außer Betracht. Zum Bruttomonatsgehalt zählen grundsätzlich nur Geldleistungen.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der sich bei der Berechnung seiner Betriebsrente benachteiligt sah. Vor Gericht verlangte er eine höhere Rente, da der zu versteuernde geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens in Höhe von monatlich 350 Euro nicht in die Berechnung einbezogen worden war.

In einem Grundsatzurteil gaben die Richter dem Arbeitgeber recht. Sachleistungen wie die Privatnutzung eines Firmenwagens, aber auch Freiflüge bei Flugunternehmen oder der Haustrunk bei Brauereien gehören grundsätzlich nicht zum Bruttomonatsgehalt.

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Einkommensteuer | Anwendung des Splittingverfahrens auf ein in Deutschland steuerpflichtiges und in der Schweiz lebendes Ehepaar

erstellt am 03.08.2013 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Anwendung des Splittingverfahrens auf ein in Deutschland steuerpflichtiges und in der Schweiz lebendes Ehepaar Ein Ehepaar mit deutscher Staatsangehörigkeit wohnt in der Schweiz, erzielt aber seine steuerpflichtigen Einkünfte aus einer jeweils selbständig ausgeübten Erwerbstätigkeit in Deutschland. Das deutsche Finanzamt führte die Veranlagung durch, jedoch ohne im Rahmen der Zusammenveranlagung das Splittingverfahren anzuwenden. Begründet wurde dies damit, dass die Eheleute zwar in Deutschland steuerpflichtig seien, sie aber ihren Wohnsitz weder im Hoheitsgebiet der Europäischen Union noch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hätten. Dies ist nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union unzutreffend.
Die Eheleute sind als „selbständige Grenzgänger“ einzustufen. Dies erfordert im Gegensatz zur Tätigkeit als „Selbständiger“ keine Aufenthaltserlaubnis. Demzufolge findet auf die Eheleute im Verhältnis [...]

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Einkommensteuer | Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung

erstellt am 03.08.2013 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung Wird ein wesentlich beteiligter Gesellschafter aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in Anspruch genommen, entstehen nachträgliche Anschaffungskosten für diese Beteiligung.
Bei Tilgung dieser Schuld in Raten ergeben sich nur aus dem Tilgungsanteil nachträgliche Anschaffungskosten. Wird eine solche Teilzahlungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, bewirkt dies eine Reduzierung der nachträglichen Anschaffungskosten in Höhe der Differenz zwischen Nennwert und dem abgezinsten Betrag der Verbindlichkeit. Die Teilzahlungsvereinbarung und ggf. auch spätere Änderungen führen zu einer steuerlichen Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Entstehens des Auflösungsverlusts.

Quelle: BFH, Urt. v. 20.11.2012, IX R 34/12, DStR 2013.
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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt nicht der Schenkungsteuer

erstellt am 03.08.2013 von Harald Miltz

Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt nicht der Schenkungsteuer Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass verdeckte Gewinnausschüttungen ausschließlich ertragsteuerliche Folgen haben und nicht gleichzeitig Schenkungsteuer auslösen können.
Hinweis:

Die Finanzverwaltung hatte im Jahr 2012 noch eine andere Auffassung vertreten.

Quelle:

BFH, Urt. v. 30.1.2013, II R 6/12, DStR 2013, S. 649, BFH/NV 2013, S. 846.

FinMin NRW, Erl. v. 14.3.2012, S 3806 16 V A 6, UVR 2012, S. 138, DStZ 2012, S. 426.
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Arbeitsrecht | Ab 1.7.2013 höhere Pfändungsfreigrenzen

erstellt am 03.08.2013 von Dr. Lars Breuer

Arbeitsrecht | Ab 1.7.2013 höhere Pfändungsfreigrenzen

Durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 gelten ab dem 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des Grundfreibetrags angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011 erhöht worden. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seitdem um 1,57 % erhöht. Hieraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung [...]

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