Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt nicht der Schenkungsteuer
erstellt am 03.08.2013 von Harald Miltz
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass verdeckte Gewinnausschüttungen ausschließlich ertragsteuerliche Folgen haben und nicht gleichzeitig Schenkungsteuer auslösen können.
Hinweis:
Die Finanzverwaltung hatte im Jahr 2012 noch eine andere Auffassung vertreten.
Quelle:
BFH, Urt. v. 30.1.2013, II R 6/12, DStR 2013, S. 649, BFH/NV 2013, S. 846.
FinMin NRW, Erl. v. 14.3.2012, S 3806 16 V A 6, UVR 2012, S. 138, DStZ 2012, S. 426.