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Verdeckte Gewinnausschüttung -> Gehaltszahlungen

erstellt am 23.10.2004 von Harald Miltz

Verdeckte Gewinnausschüttung -> Gehaltszahlungen Die sprunghafte Steigerung von Geschäftsführerbezügen ist keine verdeckte Gewinnausschüttung -vGA-

Eine unübliche Gehaltserhöhung (im entschiedenen Fall eine Verdoppelung der Bezüge innerhalb weniger Monate) führt nicht zu einer vGA, wenn die Gesamtvergütung der Höhe nach angemessen ist. Dies gilt insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens, denn ein ordentlich und gewissenhaft handelnder Geschäftsleiter wird dann bei der Bestimmung der Gehälter seiner Geschäftsführer zunächst Zurückhaltung üben.



Fazit: Es lohnt sich zu streiten, wenn das Finanzamt aufgrund von gravierenden Änderungen der Gehaltsstruktur der Geschäftsführerbezüge eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen will. Hier sollten allerdings begründete Argumente für die durchgeführten Gehaltsanpassungen vorgetragen werden.


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Private Kfz-Nutzung - 1%-Regelung

erstellt am 23.10.2004 von Harald Miltz

Private Kfz-Nutzung - 1%-Regelung Die Kosten der Navigationsanlage gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Berrechnung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1%-Regelung



Der private Nutzungsanteil eines Kfz beträgt monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zzgl. der Sonderausstattung. Ein Navigationssystem gehört nicht zur Sonderausstattung und ist daher nicht in den Bruttolistenpreis einzubeziehen.



Fazit: Das Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf ist bisher nicht veröffentlicht. Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt. Das Verfahren ist nunmehr beim BFH anhängig. Bis zur Entscheidung des BFH sollten somit alle relevanten Fälle ihre Bemessungsgrundlage zur 1%-Regelung überprüfen und die Anteile entsprechend reduzieren.  

Quelle: FG Düsseldorf, [...]

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GmbH-Recht: Einzahlung der Stammeinlagen

erstellt am 15.10.2004 von Harald Miltz

GmbH-Recht: Einzahlung der Stammeinlagen Die Stammeinlagenverpflichtung des Gesellschafters wird nicht erfüllt, wenn die Zahlung durch bloßes Hin- und Herzahlen oder durch Zahlung aus Mitteln der GmbH erfolgt

Die Stammeinlageverpflichtung wird durch eine am selben Tag über ein Konto der (Vor-) GmbH abgewickelte, der Höhe nach identische Barein- und Barauszahlung nicht getilgt, wenn es sich bei dem Zahlungsvorgang entweder um eine bloße Hin- und Herzahlung oder um eine Zahlung aus Mitteln der Gesellschaft handelt.


Literaturhinweis: BGH, Urt. v. 22.3.2004, II ZR 7/02, GmbHR 2004, S. 896 ff



Fazit:


Der vorliegende Sachverhalt zeigt erneut, wie wichtig es ist, [...]

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Tantieme: Einbeziehung eines Verlustvortrages in die Bemessungsgrundlage

erstellt am 15.10.2004 von Harald Miltz

Tantieme: Einbeziehung eines Verlustvortrages in die Bemessungsgrundlage

Verspricht eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinntantieme, so muß ein bei ihr bestehender Verlustvortrag jedenfalls dann in die Bemessungsgrundlage der Tantieme einbezogen werden, wenn der tantiemeberechtigte Geschäftsführer für den Verlust verantwortlich oder zumindest mitverantwortlich ist. Andernfalls liegt in Höhe des Differenzbetrags zwischen der tatsächlich zu zahlenden Tantieme und derjenigen, die sich bei Berücksichtigung des Verlustvortrags ergeben hätte, eine vGA vor.



KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Urteil vom 17. Dezember 2003 I R 22/03
Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 5. Februar 2003 1 K 118/01
(EFG 2003, 565)

Literaturhinsweis: BFH, Urt. v. 17.12.2003, I R 22/03


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Deka-Immobilienfonds

erstellt am 09.10.2004 von Harald Miltz

Deka-Immobilienfonds Der Deka-Immobilienfonds ist stark angeschlagen. Zahlreiche Sparkassenkunden müssen hinsichtlich ihrer Wertentwicklung starke Einbußen befürchten. Dieses ist um so erwähnenswerter, da insbesondere die Sparkassen ihren Kunden den hauseigenen Deka-Fonds als stabile Anlageempfehlung vorstellen.
Die massiven Kapitalabflüsse aus den Deka-Immobilienfonds haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veranlasst, eine Empfehlung bezüglich einer Auffanglösung für den angeschlagenen Immobilienfonds auszusprechen.

Die Deka-Bank, jeweils zur Hälfte Tochtergesellschaft der Sparkassen und von 11 Landesbanken, wurde zudem aufgefordert umgehend Auskünfte zu sämtlichen Vorgängen zu erteilen. Grund für die Überlegungen ist der starke Mittelabfluss von 1,22 Mrd. Euro in Verbindung mit der schwachen Wertentwicklung gegenüber [...]

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