Der Gesetzgeber hat die Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei Wertpapiergeschäften geändert.
Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften sind steuerpflichtig, sofern die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und die Freigrenze von 512 Euro nicht überschritten ist. Diese werden künftig nach der Fifo-Methode ("first in, first out") und nicht mehr nach der Durchschnittsmethode berechnet.
Das bedeutet, dass ein Anleger, der Aktien eines Unternehmens in verschiedenen Tranchen kauft, aus steuerlicher Sicht stets die zuerst gekauften auch wieder verkauft. Nach dieser Methode ergibt sich ein höherer steuerpflichtiger Gewinn als nach [...]
Vermietung Büroetage ab 1.1.2005 im DLC Dienstleistungscentrum Ab 1.1.2005 sind repräsentative Büroräume im DLC Dienstleistungscentrum Bergheim zu vermieten. Es handelt sich um eine abgeschlossene Büroetage. Der Standort innerhalb des DLC Dienstleistungscentrum ist ideal für Freiberufler (Rechtsanwälte, Architekten usw.) oder Vertriebs- bzw. Handelsgesellschaften im Dienstleistungssektor.
Die Allianz hält auch im Jahr 2005 die Gesamtverzinsung mit 4,5 % gegenüber dem Vorjahr stabil. Nach der AXA Lebensversicherung hat auch die Allianz Leben beschlossen, die Gewinnbeteiligung für das kommende Jahr stabil zu halten. Die Kunden von Allianz Leben erhalten auch im Jahr 2005 eine Gesamtverzinsung von 4,5 Prozent. Hinzu kommt noch der Schlussgewinn am Ende der Ansparphase. Bei laufenden Renten beträgt die Gesamtverzinsung ebenfalls wie bisher 4,7 Prozent. [...]
Die Klage eines Versicherungsnehmers gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgewiesen, da nach der Entscheidung des Gerichtes keine Berufsunfähigkeit bei leichten Gesundheitsstörungen vorliegt.
Gesundheitsstörungen, die sich leicht und risikolos beheben oder mildern lassen, bewirken keine echte Berufsunfähigkeit. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Fahrlehrers gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einen Anspruch auf Entgeltumwandlung von derzeit über 2.400 Euro im Jahr (4% der Beitragsbemessungsgrenze).
Entgeltumwandlung bedeutet, das ein Teil des Gehaltes unter Berücksichtigung der Fördergrenzen steuerfrei und bis einschließlich 2008 auch sozialversicherungsfrei zum Altersorsorge-Sparen genutzt werden kann. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt gezahlt also aus dem unversteuerten Einkommen. Dieses Bruttosparen senkt damit automatisch die jährliche Steuerlast. Erst in der Auszahlungsphase, also nach dem aktiven Berufsleben, werden die Leistungen dann mit den zumeist günstigeren Abgaben gelegt.