Betriebliche Altersversorgung

erstellt am 02.12.2004 von Harald Miltz

Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV)
Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einen Anspruch auf Entgeltumwandlung von derzeit über 2.400 Euro im Jahr (4% der Beitragsbemessungsgrenze).

Entgeltumwandlung bedeutet, das ein Teil des Gehaltes unter Berücksichtigung der Fördergrenzen steuerfrei und bis einschließlich 2008 auch sozialversicherungsfrei zum Altersorsorge-Sparen genutzt werden kann. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt gezahlt also aus dem unversteuerten Einkommen. Dieses Bruttosparen senkt damit automatisch die jährliche Steuerlast. Erst in der Auszahlungsphase, also nach dem aktiven Berufsleben, werden die Leistungen dann mit den zumeist günstigeren Abgaben gelegt.

Diesen Vorteil sollten Arbeitnehmer konsequent nutzen.