Spekulationsgewinne bei Wertpapieren

erstellt am 14.12.2004 von Harald Miltz

Der Gesetzgeber hat die Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei Wertpapiergeschäften geändert.

Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften sind steuerpflichtig, sofern die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und die Freigrenze von 512 Euro nicht überschritten ist. Diese werden künftig nach der Fifo-Methode ("first in, first out") und nicht mehr nach der Durchschnittsmethode berechnet.



Das bedeutet, dass ein Anleger, der Aktien eines Unternehmens in verschiedenen Tranchen kauft, aus steuerlicher Sicht stets die zuerst gekauften auch wieder verkauft. Nach dieser Methode ergibt sich ein höherer steuerpflichtiger Gewinn als nach der alten Methode, bei der die Gewinne bislang berechnet wurden, indem die innerhalb der Spekulationsfrist verkauften Aktien mit ihrem durchschnittlichen Kaufpreis angesetzt werden.




Die Bundesregierung änderte die Berechnungsmethode mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, dass bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist.



Der Zeitpunkt der Änderung ist noch nicht bekannt.