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erstellt am 31.01.2005 von Harald Miltz

Die Aufwendungen für eine Domain-Adresse sind steuerlich weder sofort abziehbare Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut.
Der Kläger berücksichtigte in der Gewinnermittlung seines Gewerbebetriebes die Übernahmekosten für eine Domain-Adresse als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Die Kosten sind nur für den Kauf des Namens angefallen. Die entsprechende Internet-Seite hat der Kläger selber eingerichtet.
Das Finanzamt berücksichtigte diese Aufwendungen in dem Einkommensteuerbescheid nicht. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Finanzgericht blieb ohne Erfolg. Nach Ansicht des Finanzgerichts handelt es sich weder um sofort abziehbare Betriebsausgaben noch um Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut.
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erstellt am 28.01.2005 von Harald Miltz

Im Zeitpunkt von knappen Haushaltsmitteln sollte man annehmen, der Staat hat mittlerweile ein konkretes Kostenbewusstsein entwickelt. Weit gefehtl!
Jedes Unternehmen der freien Wirtschaft muss in der heutigen Zeit ein strenges Kostencontrolling durchführen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die prognostizierten Planwerte auch erreicht bzw. eingehalten werden. Dieses ist nicht nur für die finanzierenden Banken ein Muss, sondern die augenblickliche konjunkturelle Wirtschaftslage lässt auch keine Alternative zu. Die Wettbewerbsfähigkeit oder sogar die Existenz der Unternehmen wäre ansonsten massiv gefährdet.
Die Bundesregierung hat statt der veranschlagten 100 Mio. € im Jahr 2004 tatsächlich ca. 250 Mio. € für die Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben. [...]
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erstellt am 27.01.2005 von Harald Miltz

In unserem heutigen Sozialstaat nimmt die Thematik der Übernahme bzw. Haftung von Pflegeheimkosten eines Erben oder Familienangehörigen immer mehr an Bedeutung zu.
In einem vom Landgericht München entschiedenen Fall nahm der Träger der Sozialhilfe den Enkel einer Heimbewohnerin für die Kosten des Pflegeheims in Anspruch, soweit sie die Rente der Großmutter und die Leistungen der Pflegekasse überstiegen, insgesamt mehr als 25.000 €.
Hintergrund der Inanspruchnahme war, dass die Großeltern ihrem Sohn ein Wohnhaus gegen Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts unentgeltlich übertragen hatten. Nach dem Tod [...]
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erstellt am 27.01.2005 von Harald Miltz

Das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe hat in Deutschland die Einführung von Studiengebühren für zulässig erklärt.
Nach dem vorliegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es bereits verschiedene Vorschläge für die Finanzierung dieser Gebühren.
Der Wirtschaftsweise Bert Rürup hat sich für die Einführung von Krediten für Studenten ausgesprochen. Gegenüber der ZEIT plädierte Rürup für die Vergabe von solchen
Krediten zu marktüblichen Zinssätzen. Somit würde sich die Kreditvergabe auch für private Banken lohnen. Der Staat müsse lediglich die Ausfallbürgschaft übernehmen. Die Rückzahlung der Kredite sollte nach nach der Höhe des Einkommens nach dem Studium geschehen.
Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sprach sich [...]
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erstellt am 21.01.2005 von Harald Miltz
Grundstücksschenkungen unterliegen im Regelfall einer niedrigeren Schenkungsteuer als die Schenkung der zum Grundstückserwerb erforderlichen Geldmittel. Diese steuerliche Begünstigung setzt dabei nicht voraus, dass der Schenker dem Bedachten ein ihm gehörendes Grundstück unentgeltlich überträgt.
Ein Grundstück kann vielmehr auch dadurch - mittelbar -geschenkt werden, dass der Schenker dem Bedachten die zum Erwerb erforderlichen Geldmittel überlässt.
Der BFH hat nunmehr in Fortentwicklung und teilweiser Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil v. 10.11.2004 - II R 44/02 entschieden, dass der Schenker in diesem Fall dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag
vor dem Erwerb des Grundstücks zusagen und ihm [...]
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