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erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz

Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen wie Kinderfreibeträge, Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung, Schulgeld oder Riesterzulagen werden bei volljährigen Kindern ab Veranlagungszeitraum 2012 ohne Einkommensgrenze gewährt.
Dementsprechend verzichten Familienkasse und Finanzamt bei der Festsetzung des Kindergelds oder der steuerlichen Berücksichtigung der volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kinder zukünftig auf eine Einkommensprüfung. Die Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags als auch bei der Einkommensteuererklärung die Einkünfte und Bezüge ihrer volljährigen Kinder nicht mehr detailliert ermitteln und angeben.
Eine schädliche Erwerbstätigkeit kann nur noch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausübung und eines Erststudiums oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten vorliegen oder wenn eine Berufsausbildung mangels [...]
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erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz

Für die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 zur Festschreibung des Jahresprinzips (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011).
Wer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw zur Arbeit fährt, muss dies zukünftig nicht mehr täglich nachweisen. Die Finanzämter prüfen nur noch jahresbezogen, ob für den Steuerzahler die Pendlerpauschale oder die Berücksichtigung der tatächlichen Kosten günstiger ist.
Die durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 11.5.2005, VI R 40/04, BStBI 2005 II, S. 712) eöffnete Möglichkeit, durch tageweise Prüfung die Fahrpreise für die [...]
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erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz

Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer wird von bislang 920 € auf 1.000 € erhöht (§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011). Damit die Umsetzung bereits 2011 wirksam werden kann, wird der Erhöhungsbetrag von 80 € bei der Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt.
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erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung gilt ab 01.01.2012 bereits dann als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG).
Ein über diesen Betrag hinausgehender Mietzins gilt als vollentgeltlich und berechtigt zum ungekürzten Werbungskostenabzug; ein unter diesem Betrag liegender Mietzins f�hrt zu einer generellen Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil. Die bislang in bestimmten Fällen notwendige TotalÜberschussprognose entfällt dadurch.
Fazit: Wer bisher zwischen 56 % und 66 % der ortsüblichen Miete erhoben hat, sollte zur Vermeidung von Nachteilen eine Anpassung des Mietzinses ab 01.01.2012 auf mindestens 66 % der [...]
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erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz

Das FG Düsseldorf hat eine bisher höchstrichterlich noch offene Fragestellung in einem ADV-Beschluss positiv entschieden.
Mit seinem Beschluss nimmt das Finanzgericht Düsseldorf zu der Frage Stellung, ob die Grundsätze des BFH-Urteils vom 16.3.2010 VIII R 20/08, BStBl 2010 II, 787, wonach Schuldzinsen, die für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S.d. § 17 EStG anfallen, unter den gleichen Voraussetzungen wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften i.S.d. § 20 EStG abgezogen werden können, wenn sie auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung oder der Auflösung der Kapitalgesellschaft entfallen, auf den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungübertragen werden können.
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