Einkommensteuer | Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz

Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer wird von bislang 920 € auf 1.000 € erhöht (§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011). Damit die Umsetzung bereits 2011 wirksam werden kann, wird der Erhöhungsbetrag von 80 € bei der Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt.