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erstellt am 23.09.2011 von Harald Miltz

Bestandskräftig gewordene Steuerbescheide sind zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Finanzamt neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuerfestsetzung führen. Tatsachen sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind, z. B. die Besteuerungsgrundlagen. Beweismittel sind Urkunden, Zeugen, Gutachten. Nachträglich bekannt werden Tatsachen und Beweismittel, wenn sie dem für die Steuerfestsetzung zuständigen Mitarbeiter des Finanzamts nach Ergehen des Steuerbescheids bekannt werden.
Gibt eine Rentnerin in ihrer Steuererklärung ihre erhaltenen Rentenbezüge nicht an, kann das Finanzamt bestandskräftige Steuerbescheide wegen neuer Tatsachen zu Ungunsten der Rentnerin ändern. Dass das Finanzamt aufgrund des Alters und möglicher [...]
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erstellt am 23.09.2011 von Harald Miltz

Steuerhinterziehung ist strafbar. Sie wird, je nach Schwere, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Steuerhinterziehung begeht, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt oder die Finanzverwaltung pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Jeder ist verpflichtet, in der Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Angaben müssen richtig und vollständig sein. Eine Angabe ist dann unrichtig, wenn die in ihr enthaltene Behauptung mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt. Unvollständig ist eine Angabe, wenn ein bestimmter Sachverhalt nur teilweise erklärt, aber [...]
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erstellt am 23.09.2011 von Harald Miltz

Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuer ist sofort abziehbare Betriebsausgabe.
Vereinigen sich durch Zukauf weiterer Gesellschaftsanteile mindestens 95 % der Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft in einer Hand, wird auf die der Gesellschaft gehörenden Grundstücke Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt auch bei mittelbaren Beteiligungen.
Die Grunderwerbsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Anteile, auch wenn sie durch die Anschaffung dieser Anteile ausgelöst wird. Besteuerungsobjekt ist nicht der Erwerb der Anteile, sondern ein fiktiver Erwerb von Grundstücken.
Quelle: BFH v. 14.04.2011, VI R 24/10, DStR 2011, S. 1221
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erstellt am 23.09.2011 von Harald Miltz

Das Verzögerungsgeld ist mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 (BGBl I, 2794) gem. § 146 Abs. 2b AO eingeführt worden. Das Finanzamt kann mindestens 2.500 € und höchstens 250.000 € Verzögerungsgeld festsetzen, wenn im Rahmen einer Außenprüfung Auskünfte innerhalb einer angemessenen Frist nicht erteilt oder angeforderte Unterlagen nicht vorgelegt werden.
Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass eine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen unzulässig ist.
Quelle: BFH v. 16.06.2011, IV B 120/10, DB 2011, S. 1619
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erstellt am 23.09.2011 von Harald Miltz

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 28. Juli 2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können.
In den entschiedenen Fällen hatten die Steuerpflichtigen versucht, Aufwendungen für ihre Berufsausbildung beziehungsweise ihr Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen. Sie beantragten beim Finanzamt jeweils eine entsprechende Verlustfeststellung. Die Steuerverwaltung lehnte diese Anträge unter Hinweis auf die seit 2004 geltende Regelung des § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ab, nach der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht geltend gemacht [...]
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