Einkommensteuer | Änderung bei der Berechnung der Entfernungspauschale
erstellt am 27.11.2011 von Harald Miltz
Für die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 zur Festschreibung des Jahresprinzips (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011).
Wer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw zur Arbeit fährt, muss dies zukünftig nicht mehr täglich nachweisen. Die Finanzämter prüfen nur noch jahresbezogen, ob für den Steuerzahler die Pendlerpauschale oder die Berücksichtigung der tatächlichen Kosten günstiger ist.
Die durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 11.5.2005, VI R 40/04, BStBI 2005 II, S. 712) eöffnete Möglichkeit, durch tageweise Prüfung die Fahrpreise für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gesondert abzusetzen, soweit der Betrag die Entfernungspauschale überschreitet, besteht ab 01.01.2012 allerdings nicht mehr.