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erstellt am 11.05.2012 von Harald Miltz

Gesellschafter A schied 1999 aus der B-GbR aus. Die verbliebenen Gesellschafter verweigerten die Auszahlung seiner Gewinnanteile 1999, weil sie gegen ihn Schadenersatzansprüche geltend machten. A meinte, er müsse die festgestellten Gewinnanteile 1999 nicht versteuern, weil sie ihm nicht zugeflossen waren.
Der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 15.11.2011, VIII R 12/09, DStR 2012, S. 26, DB 2012, S. 23) sah das anders, weil Gewinnanteile an einer Personengesellschaft unabhängig von der Auszahlung zu versteuern sind. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Gesellschafter durch strafbare Handlungen, wie Unterschlagung oder Untreue, die tatsächliche Gewinnverteilung beeinflusst haben. Diese Ausnahme lag jedoch im entschiedenen Fall nicht vor.
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erstellt am 11.05.2012 von Harald Miltz

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem der Berechtigte die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Erträge hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 28.9.2011, VIII R 10/08, DB 2012, S. 26) hatte jetzt über folgenden Fall zu entscheiden:
Frau A hatte 1998 einen Prozess wegen eines bestimmten Geldbetrags gegen B gewonnen. Das Urteil war vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft. B ging in Berufung und zahlte die strittige Summe auf ein Konto der A bei der X Bank, die auch die Bürgschaft übernahm. Dieses Konto diente als Sicherheit für die Bürgschaft. A konnte gemäß Vereinbarung [...]
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erstellt am 11.05.2012 von Harald Miltz

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen für zukünftige Instandsetzungen eine Rückstellung bilden und darauf einzahlen. Die Einzahlungen auf diese Rückstellung hat der Bundesfinanzhof bisher nicht als abzugsfähigen Aufwand angesehen. Erst Entnahmen aus der Rückstellung sind steuerlich zu berücksichtigen.
Befindet sich eine Eigentumswohnung im Betriebsvermögen eines bilanzierenden Unternehmens, sind die Anteile des Unternehmers an der Instandsetzungsrückstellung in vollem Umfang zu aktivieren.
So hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 5.10. 2011, I R 94/10, DStR 20
12, S. 173, DB 2012, S. 205) entschieden.
Das Unternehmen hatte die Zahlungen für die Instandsetzungsrückstellung im vollen Umfang als Betriebsausgaben gebucht. [...]
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erstellt am 11.05.2012 von Harald Miltz

Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat dem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Gesamtbeitrags zu zahlen.
Der Zuschuss für einen in einer privaten Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer ist abhängig vom durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen, der im Jahr 2011 14,6 % betrug. Daraus errechnet sich für 2012 ein monatlicher Zuschuss von max. 279,23 € (14,6 % von 3.825,00 € Beitragsbemessungsgrenze = 558,45 €; davon die Hälfte = 279,23 €).
Sind [...]
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erstellt am 11.05.2012 von Harald Miltz

Neben dem Grundlohn gezahlte Zuschläge sind nur dann einkommensteuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet werden.
In bestimmten Fällen ist auch eine steuerfreie Zahlung pauschaler Zuschläge möglich (BFH, Urt. v. 22.10.2009, VI R 16/08, BFH/NV 2010, S. 201, DStRE 2010, S. 143). Werden die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit erbracht und werden die Zuschläge so bemessen, dass sie unter Einbeziehung von Urlaub und Fehlzeiten auf das Jahr bezogen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen, dann sind die Zuschläge auch ohne Einzelnachweis steuerfrei.
Im Normalfall müssen die geleisteten Stunden durch Einzelaufstellungen nachgewiesen werden. [...]
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