Einkommensteuer | Gewinnanteile eines Personengesellschafters sind unabhängig vom Zufluss zu versteuern
erstellt am 11.05.2012 von Harald Miltz
Gesellschafter A schied 1999 aus der B-GbR aus. Die verbliebenen Gesellschafter verweigerten die Auszahlung seiner Gewinnanteile 1999, weil sie gegen ihn Schadenersatzansprüche geltend machten. A meinte, er müsse die festgestellten Gewinnanteile 1999 nicht versteuern, weil sie ihm nicht zugeflossen waren.
Der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 15.11.2011, VIII R 12/09, DStR 2012, S. 26, DB 2012, S. 23) sah das anders, weil Gewinnanteile an einer Personengesellschaft unabhängig von der Auszahlung zu versteuern sind. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Gesellschafter durch strafbare Handlungen, wie Unterschlagung oder Untreue, die tatsächliche Gewinnverteilung beeinflusst haben. Diese Ausnahme lag jedoch im entschiedenen Fall nicht vor.