News
erstellt am 26.05.2013 von Harald Miltz

Veräußert ein Unternehmer sein gesamtes Unternehmen oder einen selbständigen Unternehmensteil (Teilvermögen), unterliegt dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer.
Unter Teilvermögen ist eine Zusammenfassung von materiellen und immateriellen Bestandteilen zu verstehen, die es ermöglicht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Es hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab, welche Gegenstände bzw. Rechte übertragen werden müssen. Der Erwerber muss beabsichtigen, die bisher vom Veräußerer in dem Unternehmensteil ausgeübte Tätigkeit fortzuführen. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Veräußerer seine unternehmerische Tätigkeit beendet.
Quelle: BFH, Urt. v. 29.8.2012, XI R 10/12, BFH/NV 2013, S. 484, DStR 2013, S. 250, DB 2013, S.324 [...]
Weiter lesen
erstellt am 26.05.2013 von Harald Miltz

Bei einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht liegt ein Zufluss dann vor, wenn der Arbeitnehmer das Recht ausübt oder auf andere Weise verwertet. Von einer solchen Verwertung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer das Recht auf einen Dritten überträgt. Der Wert des Vorteils ist zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, in dem über dieses Recht verfügt wird.
Quelle: BFH, Urt. v. 18.9.2012, VI R 90/10, DB 2013, S. 212, BFH/NV 2013, S. 440, DStR 2013, S. 245. BFH, Urt. v. 18.9.2012, VI R 90/10, DB 2013, S. 212, BFH/NV 2013, S. 440, DStR 2013, S. 245 [...]
Weiter lesen
erstellt am 26.05.2013 von Harald Miltz

Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zu privaten Zwecken, sind die Vorteile aus der Überlassung nach der sogenannten 1 %-Regelung als Arbeitslohn zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Kosten für Sonderausstattungen inklusive Umsatzsteuer anzusetzen sind. Diese Regelung gilt auch dann, wenn für Gebrauchtfahrzeuge ein wesentlich geringerer Betrag bezahlt wird.
Beispiel: Einem Arbeitnehmer wird ein gebrauchter Dienstwagen (Anschaffungskosten 20.000 €) überlassen. Der Bruttolistenneupreis im Zeitpunkt der Erstzulassung betrug 50.000 €. Zu versteuern sind monatlich 1 % von 50.000 €.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass gegen die 1 %-Regelung [...]
Weiter lesen
erstellt am 04.03.2013 von Harald Miltz

Das Finanzgericht Düsseldorf ist davon überzeugt, dass die Reichensteuer insoweit verfassungswidrig ist, als der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 % gleichzeitig eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Tarifbegrenzung (Entlastungsbetrag) eingeführt hat. Aus diesem Grund hat er sich zur Klärung der Frage an das Bundesverfassungsgericht gewandt (FG Düsseldorf, Beschluss v. 14.12.2012 - 1 K 2309/09 E).
Ab einem zu versteuernden Einkommen von derzeitig 250.731 € für Ledige bzw. ab 501.462 € bei Zusammenveranlagung beträgt der Spitzensteuersatz 45 %. Dieser Steuersatz galt im Veranlagungszeitraum 2007 allerdings nicht für die Gewinneinkünfte. Diese Regelung wurde damit begründet, dass zum 01.01.2008 eine [...]
Weiter lesen
erstellt am 04.03.2013 von Harald Miltz

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 08.12.2011 (Az 12 K 389/09) grundsätzlich zur Frage Stellung genommen, welche Aufzeichnungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hinsichtlich der Bareinnahmen geführt werden müssen.
Das FG hat unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 16.02.2006 (Az X B 57/05, BFH/NV 2006, 940) auf die Erstellung eines Kassenbuchs verzichtet. Es hat jedoch unter Hinweis auf den den BFH-Beschluss vom 07.02.2008 (Az X B 189/07) entschieden, dass die Einnahmen für einen Dritten überprüfbar und nachvollziehbar dokumentiert sein müssen. Hierzu reicht eine lose Belegsammlung nicht aus.
Als Mindestmaß hat das FG eine täglich Auszählung [...]
Weiter lesen