erstellt am 26.05.2013 von Harald Miltz
Veräußert ein Unternehmer sein gesamtes Unternehmen oder einen selbständigen Unternehmensteil (Teilvermögen), unterliegt dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer.erstellt am 26.05.2013 von Harald Miltz
Bei einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht liegt ein Zufluss dann vor, wenn der Arbeitnehmer das Recht ausübt oder auf andere Weise verwertet. Von einer solchen Verwertung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer das Recht auf einen Dritten überträgt. Der Wert des Vorteils ist zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, in dem über dieses Recht verfügt wird.erstellt am 26.05.2013 von Harald Miltz
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zu privaten Zwecken, sind die Vorteile aus der Überlassung nach der sogenannten 1 %-Regelung als Arbeitslohn zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Kosten für Sonderausstattungen inklusive Umsatzsteuer anzusetzen sind. Diese Regelung gilt auch dann, wenn für Gebrauchtfahrzeuge ein wesentlich geringerer Betrag bezahlt wird.erstellt am 04.03.2013 von Harald Miltz
Das Finanzgericht Düsseldorf ist davon überzeugt, dass die Reichensteuer insoweit verfassungswidrig ist, als der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 % gleichzeitig eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Tarifbegrenzung (Entlastungsbetrag) eingeführt hat. Aus diesem Grund hat er sich zur Klärung der Frage an das Bundesverfassungsgericht gewandt (FG Düsseldorf, Beschluss v. 14.12.2012 - 1 K 2309/09 E).erstellt am 04.03.2013 von Harald Miltz
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 08.12.2011 (Az 12 K 389/09) grundsätzlich zur Frage Stellung genommen, welche Aufzeichnungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hinsichtlich der Bareinnahmen geführt werden müssen.