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erstellt am 21.07.2013 von Harald Miltz

Steuerrechtlich besteht grundsätzlich die Pflicht zur Führung einer Kasse und eines Kassenbuchs. Zum Nachweis der Einnahmen sind die angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel oder Kassenbons aufzubewahren. Die Bareinnahmen sind zeitnah, also täglich, zu erfassen. Es ist zu beachten, dass die Eintragungen laut Kassenbericht oder Kassenbuch mit dem tatsächlichen Kassenbestand übereinstimmen müssen und ein jederzeitiger Abgleich möglich sein muss.
Nicht so gravierende Anforderungen werden an die Kassenführung der Einnahmen Überschussrechner gestellt. Zur Führung eines Kassenbuchs sind Unternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmen Überschussrechnung ermitteln, nicht verpflichtet. Allerdings müssen auch Einnahmen Überschussrechner ihre Bareinnahmen vollständig erfassen. Die Pflicht, entsprechende Aufzeichnungen vorzunehmen, ergibt sich aus dem [...]
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erstellt am 21.07.2013 von Harald Miltz

Sowohl in der Handels- als auch der Steuerbilanz sind Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen zu bilden. Dabei können bei der Bewertung der Rückstellung neben Gebäude- und Einrichtungskosten auch Finanzierungskosten berücksichtigt werden.
In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte eine Sparkasse ihre gesamten liquiden Eigen- und Fremdmittel in einen Pool gegeben und hieraus die Aufwendungen ihres Geschäftsbetriebs finanziert (sog. Poolfinanzierung). Die Zinsen, die anteilmäßig den Aufbewahrungskosten zuzurechnen waren, ermittelte die Sparkasse nach der betriebswirtschaftlichen Gleichverteilungshypothese über den Anteil der Fremdkapitalquote. Das Gericht akzeptierte die Berechnung der Sparkasse, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass bei Kreditinstituten die sog. Solvabilitätsgrundsätze zu [...]
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erstellt am 21.07.2013 von Harald Miltz

Pflichtteilsansprüche des Berechtigten sind auch noch nach dem Tod des Verpflichteten als Nachlassverbindlichkeiten beim Nachlass des Verstorbenen zu berücksichtigen. Das gilt selbst dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte alleiniger Erbe des Verpflichteten geworden ist. Der Anspruch ist lediglich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Dem Urteil lag der nachfolgend geschilderte Sachverhalt zu Grunde: Der Vater hatte ein Testament errichtet. Darin wurde seine Ehefrau zur Alleinerbin bestimmt. Die auch erb-, zumindest aber pflichtteilsberechtigte Tochter blieb unberücksichtigt. Als ein Jahr nach dem Tod des Vaters auch die Mutter [...]
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erstellt am 21.07.2013 von Dr. Lars Breuer
Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Verpflichtung zur korrekten Dokumentation seiner Arbeitszeit, ist dies an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.
So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Museumsmitarbeiterin, deren handschriftliche Arbeitszeitaufzeichnungen falsche Angaben über insgesamt 12,5 tatsächlich nicht geleistete Arbeitsstunden enthielten.
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Erfassen der Arbeitszeiten in eigener Zuständigkeit, ist das mit einem Vertrauensvorschuss verbunden. Das korrekte, zeitnahe Eintragen der Zeiten gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Den Arbeitnehmern muss klar sein, dass eine Hinnahme falscher Eintragungen durch den Arbeitgeber ausgeschlossen ist, eine Abmahnung als milderes Mittel [...]
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erstellt am 21.07.2013 von Harald Miltz

Ergeht ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann er innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist jederzeit geändert werden. Fehlt dieser Vorbehaltsvermerk, kann er nachträglich im Steuerbescheid aufgenommen werden, wenn dies auf eine offenbare Unrichtigkeit zurückzuführen ist.
In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall fehlte in einem Steuerbescheid ein entsprechender Vermerk. Allerdings ergab sich aus einem Notizzettel in der Akte und der Speicherung des Steuerfalls im sog. Veranlagungsspiegel, dass das Finanzamt beabsichtigte, den Vorbehaltsvermerk anzubringen. Das Gericht entschied, dass dann eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, wenn Aktennotiz und Speicherung im Veranlagungsspiegel schon bei Erlass des Steuerbescheids existierten.
Quelle: BFH, Urt. v. 06.11.2012, VIII R 15/10, [...]
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