Einkommensteuer | Aufzeichnungen über Bareinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

erstellt am 04.03.2013 von Harald Miltz

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 08.12.2011 (Az 12 K 389/09) grundsätzlich zur Frage Stellung genommen, welche Aufzeichnungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hinsichtlich der Bareinnahmen geführt werden müssen.
Das FG hat unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 16.02.2006 (Az X B 57/05, BFH/NV 2006, 940) auf die Erstellung eines Kassenbuchs verzichtet. Es hat jedoch unter Hinweis auf den den BFH-Beschluss vom 07.02.2008 (Az X B 189/07) entschieden, dass die Einnahmen für einen Dritten überprüfbar und nachvollziehbar dokumentiert sein müssen. Hierzu reicht eine lose Belegsammlung nicht aus.

Als Mindestmaß hat das FG eine täglich Auszählung und Dokumentation des Kassenendbestandes gefordert.

Gegen die Entscheidung des Niedersächsischen FG ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden (AZ des BFH X B 16/12).