Einkommensteuer | Zufluss und Bewertung von Aktienoptionsrechten für Arbeitnehmer

erstellt am 26.05.2013 von Harald Miltz

Bei einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht liegt ein Zufluss dann vor, wenn der Arbeitnehmer das Recht ausübt oder auf andere Weise verwertet. Von einer solchen Verwertung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer das Recht auf einen Dritten überträgt. Der Wert des Vorteils ist zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, in dem über dieses Recht verfügt wird.
Quelle: BFH, Urt. v. 18.9.2012, VI R 90/10, DB 2013, S. 212, BFH/NV 2013, S. 440, DStR 2013, S. 245. BFH, Urt. v. 18.9.2012, VI R 90/10, DB 2013, S. 212, BFH/NV 2013, S. 440, DStR 2013, S. 245