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Einkommensteuer | Mindestanforderung an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

erstellt am 25.08.2012 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Mindestanforderung an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Wird ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, kann der Privatanteil nach diesem Fahrtenbuch berechnet werden, so dass die 1 %-Regelung nicht anzuwenden ist. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen entschieden, wie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auszusehen hat, wobei insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausgewiesen werden müssen.
Eine GmbH hatte die Dienstwagenbesteuerung für ihren Gesellschaftergeschäftsführer nach der 1 %-Regelung vorgenommen und später beim Finanzamt den Antrag gestellt, die private Nutzung für die Vergangenheit nach dem geführten Fahrtenbuch zu ermitteln. Das Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß an und lehnte den Antrag ab, weil nur die Orte und Straßennamen, nicht aber z. B. die Hausnummer [...]

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Einkommensteuer | Degressive Abschreibung ist auch bei Inanspruch¬nahme durch einen Rechts¬nachfolger mit dem Jahres¬betrag zu berücksichtigen

erstellt am 25.08.2012 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Degressive Abschreibung ist auch bei Inanspruch¬nahme durch einen Rechts¬nachfolger mit dem Jahres¬betrag zu berücksichtigen Eine Erblasserin hatte Mitte Dezember eine vom Bauträger errichtete Eigentumswohnung erworben. Die Wohnung sollte zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ende Dezember desselben Jahres verstarb die Erblasserin. Der Rechtsnachfolger vermietete die Wohnung ab dem 1. Juli des Folgejahres. Für das Jahr der Wohnungsübergabe machte er die degressive Abschreibung (AfA) in voller Höhe als Jahresbetrag geltend. Das Finanzamt gewährte die AfA nur zeitanteilig für drei Tage.
Die Ansicht des Finanzamts war rechtsfehlerhaft. Der Anspruch auf die degressive AfA besteht erstmals im Jahr der Anschaffung oder Herstellung. Es handelt sich um keine zeitanteilig zu berücksichtigende, sondern um eine Jahres-AfA.

Unerheblich war, dass die [...]

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Einkommensteuer | Berechnung von Unterhaltsleistungen von Selbständigen ist auf Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen

erstellt am 25.08.2012 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Berechnung von Unterhaltsleistungen von Selbständigen ist auf Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen Ein Gewerbetreibender machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2008 Unterhaltsleistungen an seine bedürftige Mutter in Höhe von 4.284 € geltend. Das Finanzamt berücksichtigte nur 1.379 €, die es auf Grundlage der Einkünfte 2008 abzüglich Steuern berechnete.
Der Bundesfinanzhof hält diese Berechnung nicht für korrekt, weil sie Schwankungen, die bei Einkünften von Selbstständigen regelmäßig vorkommen, nicht berücksichtigt. Richtig ist deshalb eine Berechnung auf der Grundlage von drei Jahren. Dabei sind Steuerzahlungen in den Jahren zu berücksichtigen, in denen sie gezahlt werden.

Quelle: BFH, Urteil vom 28.03.2012, VI R 31/11, DStR 2012, S. 1084
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Einkommensteuer | Ablehnung der Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auf dem rechtlichen Prüfstand

erstellt am 25.08.2012 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Ablehnung der Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auf dem rechtlichen Prüfstand Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht das Recht auf eine Zusammenveranlagung nur Ehegatten zu. Für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ist eine analoge Anwendung gesetzlich nicht vorgesehen. Grundgesetzlich ist lediglich die Ehe zu schützen und zu fördern. Eine Ausdehnung des Splittingverfahrens auf eingetragene Lebenspartnerschaften würde auch zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Benachteiligung von nahen Verwandten führen, die eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden.
Allerdings ist den Antragstellern vorläufiger Rechtsschutz dadurch gewährt worden, dass das beklagte Finanzamt Aussetzung der Vollziehung einräumen muss. Beim Bundesverfassungsgericht liegen nämlich mehrere Verfahren, in denen auch über das Recht auf eine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften zu entscheiden ist.

Quelle: [...]

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Schenkungsteuer | Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der Steuer durch Bedachten nicht mehr zulässig

erstellt am 25.08.2012 von Harald Miltz

Schenkungsteuer | Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem Schenker nach Entrichtung der Steuer durch Bedachten nicht mehr zulässig Bei einer Schenkung sind sowohl der Beschenkte als auch der Schenker Schuldner der Steuer. Zahlt der Beschenkte die Steuer nicht, kann das Finanzamt den Schenker in Anspruch nehmen. Der folgende Fall zeigt, dass dabei auch Besonderheiten zu beachten sind:
Eine Frau schenkte ihrer Freundin einen Betrag von 2 Mio. €. Die Freundin entrichtete zunächst die Schenkungsteuer. Ein Jahr später ließ sie den Antrag stellen, den Schenkungsteuerbescheid aufzuheben. Den Antrag begründete sie damit, dass die Schenkung widerrufen worden war, obwohl dies nicht der Wahrheit entsprach. Das Finanzamt folgte dem Antrag und erstattete die Steuer. Nachdem es bemerkt hatte, dass dem Antrag unrichtige [...]

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