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Tantiemevorschuss als verdeckte Gewinnausschüttung

erstellt am 27.08.2004 von Harald Miltz

Tantiemevorschuss als verdeckte Gewinnausschüttung
Der BFH setzt die Serie seiner Grundsatzentscheidungen zur Tantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) einer GmbH fort. In einer aktuellen Entscheidung hat er sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Vorschüsse auf eine Gewinntantieme steuerlich wirksam sind (BFH 22.10.03, I R 36/03).

Sachverhalt
Den beiden GGf einer GmbH stand neben einem Festgehalt auch eine Gewinntantieme zu. Nach den Anstellungsverträgen war die Tantieme einen Monat nach der Genehmigung des Jahresabschlusses auszubezahlen. Allerdings konnten die GGf nach den getroffenen Vereinbarungen auch schon während des Geschäftsjahres angemessene Vorschüsse auf die Tantieme verlangen. Nähere Vereinbarungen hierzu wurden nicht getroffen; im Übrigen wurden die [...]

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Bundestag beschliesst Rentenbesteuerung

erstellt am 27.08.2004 von Harald Miltz

Bundestag beschliesst Rentenbesteuerung
Von 2005 an werden Alterseinkünfte schrittweise besteuert. Diesen Beschluss verabschiedete der Bundestag mit einer rot-grünen Mehrheit. Im Gegensatz dazu sollen die Beiträge zur Altersvorsorge zukünftig von der Steuer freigestellt werden. Die Opposition signalisierte, dass sie das Gesetz im Bundesrat nicht blockieren wolle.

So werden die Auszahlungen der Rente im kommenden Jahr mit 50 Prozent und ab 2040 mit 100 Prozent besteuert. Die volle Steuerbefreiung der eingezahlten Beträge für Rentenversicherungen soll ab 2025 in Kraft treten.
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Übertragung der Steuerschuldnerschaft in der Baubranche

erstellt am 27.08.2004 von Harald Miltz

Übertragung der Steuerschuldnerschaft in der Baubranche
Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Abrechnung von Bauleistungen zwischen Baufirmen nach § 13 b Abs. 1 Nr. 4 UStG ist zum 1. April 2004 in Kraft getreten.

Zu den Bauleistungen zählen Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

Bauleistungen betreffen nicht nur Gebäude. Dazu zählen auch sämtliche mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (z.B. Brücken, Straßen oder Tunnel).

Zu den Leistungen, die unter § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG fallen, gehören [...]

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