erstellt am 24.01.2015 von Harald Miltz
Mieten und Pachten für weitervermietete oder verpachtete Immobilien sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Die Hinzurechnung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Die gesetzliche Vorschrift ist nach dieser Beurteilung Ausdruck der gesetzgeberischen Entscheidung, Aufwendungen, die ein Finanzierungselement im weitesten Sinn beinhalten, nur noch eingeschränkt bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.
Dem Urteil lag der Fall zu Grunde, dass eine GmbH zu einem festen Mietzins Ladenlokale anmietet. Sie wurden zu einem umsatzabhängigen Miet- oder Pachtzins einschließlich darin befindlicher Verkaufseinrichtungen weitervermietet. Die angefallenen Mietaufwendungen wurden mit ihrem gesetzlich festgelegten Anteil dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
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erstellt am 24.01.2015 von Harald Miltz
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, liegt ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Nutzung des Fahrzeugs ein Entgelt (einen Eigenanteil), so mindert das Entgelt den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Ein für Arbeitnehmer günstiges Urteil fällte das Finanzgericht Baden-Württemberg:
Wird der private Nutzungsanteil (der geldwerte Vorteil) nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt, sind die pauschalen Zuzahlungen des Arbeitnehmers in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund der Zuzahlungen kein geldwerter Vorteil mehr ergibt.
Die [...]
erstellt am 16.01.2015 von Harald Miltz
Anwartschaften auf Alters- und Invaliditätsversorgung, die während der Ehe von einem oder beiden Ehegatten erworben worden sind, werden als auf einer gemeinsamen Lebensleistung beider Ehegatten beruhend angesehen und deshalb im Falle der Scheidung ausgeglichen, und zwar unabhängig davon, in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben. Hierunter fallen z. B. Anwartschaften auf Rente aus der Sozialversicherung, auf Beamtenpensionen, auf Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Für die angestrebte eigenständige Alterssicherung sieht das Gesetz in erster Linie den öffentlich-rechtlichen Ausgleich (Gutbringen der Hälfte des Wertunterschieds) durch Übertragung von Anwartschaftsrechten auf ein Rentenkonto des Berechtigten vor.
In einem vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall hatten Eheleute während [...]
erstellt am 16.01.2015 von Harald Miltz
Preisgelder, Aufwandspauschalen und gezahlte Verpflegungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow sind als sonstige Einkünfte steuerbar. Damit bestätigt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung.
Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass hier von einem gegenseitigen Leistungsverhältnis ausgegangen wird. Der Teilnehmer an einer solchen Fernsehshow muss sich zu bestimmten Zeiten für Dreharbeiten zur Verfügung stellen und unterliegt einem bestimmten Verhaltensmuster. Das Preisgeld hat die Funktion einer Entlohnung, ebenso wie gezahlte erfolgsunabhängige Vergütungen. [...]
erstellt am 16.01.2015 von Harald Miltz
Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten zur Verfügung gestellt, so liegt darin ein geldwerter Vorteil, der zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. Zu ermitteln ist der geldwerte Vorteil nach der 1%-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode.
Bei der Fahrtenbuchmethode sind die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachzuweisen. Gesamtkosten des dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrzeugs sind die Abschreibung sowie die übrigen festen und variablen Kosten (z. B. Betriebskosten für Treibstoff, Wartung, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung etc.).
In einem Verfahren [...]