Studentische Aushilfskraft/Praktikanten (w/m)

Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft und betreuen Unternehmen der verschiedensten Branchen und Größenordnungen. Neben der klassischen Steuerberatungstätigkeit bieten wir unseren Mandanten betriebswirtschaftliche und ganzheitliche Beratungsleistungen.

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine

Studentische Aushilfskraft/Praktikanten (w/m)
für den Bereich Steuerberatung

Ihre Aufgaben

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Steuerliche Sonderaufgaben

Ihr Profil

  • Fortgeschrittenes Studium der Wirtschaftswissenschaften
  • mit dem Schwerpunkt Steuerrecht
  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellen
  • Spaß an Teamarbeit und Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten
  • Hohe Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie gerne auch per E-Mail senden können.

MITAX
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herrn StB Harald Miltz
Walter-Gropius-Str. 10
50126 Bergheim

Telefon: 02271-7698-0
Telefax: 02271-7698-39
Email:    haraldmiltz@mitax.de

 

News

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

erstellt am 04.06.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

Der BFH hat entschieden, dass eine durch die Veräußerung des Grundstücks veranlasste Vorfälligkeitsentschädigung dem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn zuzuordnen ist. Denn steuerrechtlich auslösendes Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht die Absicht, aus dem Grundstück Vermietungseinkünfte zu erzielen, sondern die [...]

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Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

erstellt am 22.05.2015 von Harald Miltz

Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen

Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die [...]

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