Wirtschaftsrecht -> E-Bilanz -> Übergangsfrist auf 2012 verlängert

erstellt am 01.01.2011 von Harald Miltz

Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse erst ab 2012 standardisiert elektronisch übermitteln.
Die Einführung der elektronischen Bilanz (sog. E-Bilanz) verschiebt sich um ein Jahr, so dass Steuerpflichtige die Bilanz- und G+V-Daten erst ab 2012 elektronisch an die Finanzverwaltung werden melden müssen.

Am 9. 11. 2010 hat das BMF den Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorgestellt, mit der es von der Ermächtigung in § 52 Abs. 15a EStG Gebrauch macht, den Anwendungszeitpunkt zu verschieben. Außerdem ist geplant, den Datenumfang in einer Pilotphase zu überprüfen.

Der ursprüngliche Plan sah vor, dass die Unternehmen bereits ab 2011 den "Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung" elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Jedoch gaben die Wirtschaftsverbände bei ihrer Anhörung am 11. 10. 2010 zu bedenken, dass die Umsetzung in dieser kurzen Zeitspanne nicht zu bewältigen sei.