Vermietung von Maschinen als gewerbliche Tätigkeit

erstellt am 21.01.2006 von Harald Miltz

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist die Vermietung einer Vielzahl von Maschinen unter bestimmten Voraussetzungen eine selbstständige, nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr betriebene Betätigung, die gewerbesteuerpflichtig ist.


Im Urteilsfall erwarb ein Unternehmen in einem Zeitraum von zehn Jahren etwa vierzig Maschinen. Diese wurden zunächst vermietet. Innerhalb dieses Zeitraums wurden mindestens sieben Maschinen veräußert, weil der Mieter sie nicht mehr benötigte. Mit den Veräußerungserlösen wurden neue Maschinen angeschafft.

Für den Vermieter löste dieses Urteil die unangenehme Folge aus, dass nicht nur die aus der Vermietung erzielten Gewinne der Gewerbesteuer unterlagen. Auch die Veräußerungserlöse waren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen.

Der Bundesfinanzhof hat die abschließende Entscheidung zu treffen.

Quelle:  FG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.2.2005, 8 K 72/04, (Revision eingelegt, Az. BFH: IV R 17/05), EFG 2005, S. 783, DStRE 2005, S. 744