Verfahrensrecht | Generalbevollmächtigter kann Haftungsschuldner sein

erstellt am 03.08.2013 von Harald Miltz

Wenn Unternehmen ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, haften die gesetzlichen Vertreter, wenn sie ihrerseits vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzt haben.
Eine solche Haftung trifft auch einen Verfügungsberechtigten. Ein Verfügungsberechtigter kann auch sein, wem eine Generalvollmacht erteilt worden ist. Allerdings setzt die haftungsrechtliche Inanspruchnahme voraus, dass der Bevollmächtigte nach außen aufgetreten ist, also z. B. Verträge unterzeichnet oder vor Gericht für den Vollmachtgeber auftritt.

Quelle: BFH, Beschl. v. 09.01.2013, VII B 67/12, BFH/NV 2013, S. 898.