Unwirksame Bürgschaftsinanspruchnahme

erstellt am 23.10.2005 von Harald Miltz

Eine Bürgschaftsinanspruchnahme kann dann sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn der Bürge einer krasser finanzieller Überforderung unterliegt.

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte eine Ehefrau für Kredite ihres Ehemanns, die dieser für die Gründung einer Einzelfirma erhalten hatte, eine Höchstbetragsbürgschaft über 300.000 DM übernommen. Nach dem Gründungskonzept sollte die Ehefrau als leitende Angestellte mitarbeiten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte eine von den Eheleuten gegründete GmbH das Unternehmen übernehmen und fortführen.




Die Existenzgründung scheiterte, über das Vermögen des Ehemanns wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die ausgereichten Geschäftskredite wurden gekündigt. Die Bank nahm daraufhin die Ehefrau aus der Höchstbetragsbürgschaft auf Zahlung in Anspruch.



Zu Unrecht, befand das Gericht, weil die Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig war. Daran änderte auch der Umstand nichts, dass das Unternehmen von einer GmbH, an der die bürgende Ehefrau mitbeteiligt war, übernommen und weitergeführt werden sollte, weil dieses Vorhaben über die Planungsphase nicht hinausgekommen war.



Quelle: BGH, Urt. v. 25.1.2005, XI ZR 28/04, DB 2005, S. 771