Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft

erstellt am 31.01.2005 von Harald Miltz

Eine Vorgründungsgesellschaft hat einen eigenständigen Vorsteuerabzug.
Der Bundesfinanzhof (BfH) hat im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof entschieden, dass einer so genannten Vorgründungsgesellschaft der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen zusteht. Dies gilt auch dann, wenn die Vorgründungsgesellschaft keine eigenen Ausgangsumsätze tätige.

Eine Vorgründungsgesellschaft entsteht, wenn mindestens zwei Personen verabreden, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Sie besteht bis zum Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags und ist nicht mit der späteren Kapitalgesellschaft identisch.

Abzugsfähige Vorsteuerbeträge können sich z. B. aus Beratungsleistungen und dem Einkauf von Anlagegegenständen oder Waren ergeben.

Quelle: BFH, Urt. v. 15.7.2004, V R 84/99, DStR 2004, S. 1870