Unternehmenssteuerreform

erstellt am 04.11.2006 von Harald Miltz

Die endgültige Fassung der Unternehmenssteuerreform, die ab 2008 in Kraft treten soll, ist nunmehr bekannt gegeben worden.

Im Einzelnen werden sich folgende Änderungen ergeben:




Kapitalgesellschaften werden ab 2008 mit einem Körperschaftssteuersatz von 15 % (bisher 25 %) belaststet.



Im Gegenzug können die Unternehmen ihre Aufwendungen für Zinszahlungen nicht mehr unbegrenzt absetzen.



Eine der wichtigsten Änderung für Privatpersonen und Unternehmer ist die Einführung der Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % auf Kapitalgewinne.  Diese Änderung wird erst 2009 in Kraft treten.



Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird auch die umstrittene Kontenabfrage durch die Finanzbehörden entfallen. Ausnahmen soll es lediglich bei Personen mit staatlichen Förderungen (z.B. ALG II) geben, da hier Missbräuche vermieden werden sollen.



Bei den Abschreibungsmöglichkeiten wird es in Zukunft nur noch eine lineare Abschreibung geben. Die degressive Abschreibung wird abgeschafft. Geringwertige Wirtschaftsgüter sollen nicht mehr direkt abgeschrieben werden können.



Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen soll ab 2007 komplett wegfallen, wenn der Betrieb in ähnlicher Form mindestens 10 Jahre weitergeführt wird. Wirtschaftsexperten halten diese Form der Erbschaftsteuer jedoch für verfassungswidrig.


In den nächsten mitax-updates werden wir Sie fortlaufend über die Details der Unternehmenssteuerreform informieren. Fragen Sie auch Ihren zuständigen Sachbearbeiter, welche steuerlichen Auswirkungen für Sie von Bedeutung sein werden.