Umsatzsteuer | Wann entsteht die Umsatzsteuer bei unrichtigem Steuerausweis?

erstellt am 03.10.2012 von Harald Miltz

Stellt ein Unternehmer einen höheren Steuerbetrag in Rechnung als er gesetzlich schuldet, muss er diesen Mehrbetrag nach § 14c UStG versteuern. Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt, in dem auch die reguläre Umsatzsteuer fällig wird.
Quelle: BMF, Schreiben vom 25.07.2012, Az. IV D 2 – S 7270/12/10001