Umsatzsteuer -> Vergütungsverfahren für ausländische Vorsteuer

erstellt am 18.12.2009 von Harald Miltz

Unternehmen, denen im europäischen Ausland Vorsteuerbeträge entstanden sind, können ab 1.1.2010 über ein elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für Steuern ihre Erstattungsanträge einreichen.
Dadurch ist der aufwendige direkte Kontakt mit der jeweiligen ausländischen Erstattungsbehörde nicht mehr notwendig und der Verfahrensablauf wird erheblich erleichtert.

Sollte über den Vergütungsantrag negativ beschieden werden, wird es notwendig sein, sich mit dem jeweiligen ausländischen Umsatzsteuerrecht näher zu beschäftigen und u.U. einen Expertenrat vor Ort einzuholen.

Der Antrag ist bis spätestens zum 30. September des dem Vergütungsjahr folgenden Jahres anzumelden.

Ist ihr Unternehmen von der Thematik des ausländischen Vergütungsverfahrens betroffen, so sind wir ihnen gerne in dieser Angelegenheit behilflich.