Umsatzsteuer | Unberechtigter Steuerausweis in einer Kleinbetragsrechnung eines Kleinunternehmers

erstellt am 10.12.2013 von Harald Miltz

Umsatzsteuer | Unberechtigter Steuerausweis in einer Kleinbetragsrechnung eines Kleinunternehmers

Wer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den unberechtigt ausgewiesenen Betrag und muss diesen Betrag an das Finanzamt zahlen. Auch Kleinunternehmer sind von dieser Regelung betroffen.
Ein Kleinunternehmer stellte über erbrachte Reparaturleistungen Rechnungen auf sog. Quittungsblöcken aus. Neben dem Gesamtentgelt enthielt die Rechnung den Zusatz „inkl. 16 % MWSt/€". Das Finanzamt sah darin zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer und verpflichtete den Unternehmer zur Zahlung. Das Finanzgericht Nürnberg folgte dieser Auffassung nicht und entschied, dass die Angabe des Steuersatzes neben dem Bruttoleistungsentgelt in einer Kleinbetragsrechnung keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis darstellt und nicht zu einer Steuerschuld führt.

Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden.

Hinweis:

Wird in einer Rechnung der Steuerbetrag als Geldbetrag ausgewiesen und durch die Bezeichnung „Steuer" als Steuerbetrag gekennzeichnet, liegt ein unberechtigter Steuerausweis vor. Dann entsteht eine Steuerschuld.

Quelle:

FG Nürnberg, Urt. v. 16.10.2012, 2 K 1217/10, (Revision eingelegt, Az.BFH: XI R 41/12), EFG 2013, S. 1278.